Forderungsanspruch Fitnessstudio nach mehr als 4 Jahren

Hallo,

wie sieht es mit der Forderungsmöglichkeit eines Fitnessstudios aus, welches erst nach mehreren Jahren durch ein Inkassobüro auf die Forderung hinweist?

Der Leistungszeitraum bzw. der Vertragszeitraum lag zwischen Juli 2018-Juni 2019.

Wie sieht das mit der Verjährung nach drei Jahren aus? Gilt hierbei der eigentliche Leistungszeitraum, sprich an dem man tatsächlich die Leistung bezogen hat (nachweislich durch Terminvergabe) oder der Vertragszeitraum (z.B. Juli 2018-Juni 2019)?

Erste Forderung erfolgte im 05/21 und dann erst im 06/23 wieder. Die Forderung müsste dann eigentlich bereits zum 01.01.23 verjährt sein?

Und kann aus Sicht des Lieferanten ein Vertrag weiter laufen, trotz Forderung (abseits der Tatsache, dass der Kunde bereits fristgerecht den Vertrag gekündigt hatte)? Ändert sich hierdurch die Verjährungsfrist? Beispiel: Vertragszeitraum Juli 2018-Juni 2019, seit April 2019 keine Zahlung an Lieferanten erfolgt. Inkassobüro mahnt Mitgliedsbeiträge über Juli 2019 hinaus bis dato an.

Viele Grüße

Schau doch mal da rein:

Hallo,

die Verjährungsfrist des § 195 begann gem. § 199 Abs. 1 BGB mit Ablauf des Kalenderjahres, an dem der Anspruch entstanden ist - also mit Ablauf des 31.12.2019.

Ob wirksame Handlungen zur Hemmung der Verjährung unternommen wurden, kann aufgrund der Angaben nicht beurteilt werden.

Grundsätzlich ja, da vertraglich vereinbarte automatische Verlängerungen des Vertragsverhältnisses grundsätzlich zulässig sind.

was der Kunde im Streitfall auch nachweisen muß.

Es kommt darauf an, was genau zur Fälligkeit des „Mitgliedsbeitrags“, der ja in der Regel kein Beitrag, sondern ein Nutzugsentgelt ist, im Vertrag geregelt ist.

&tschüß
Wolfgang

Servus,

kannst Du dieses

bitte etwas konkreter wiedergeben? Hast Du geantwortet? Wenn ja, was?

(Ich denke an § 203 BGB)

Schöne Grüße

MM

Das erste Schreiben vom Inkassobüro kam im 05/21, danach war erstmal Sendepause und erst in 06/23 kam die nächste Zahlungsaufforderung seitens des Inkassobüros. Jeweils per Mail. Die erste landete damals in meinem Spam-Postfach, daher habe ich diese relativ spät gesehen. Auf das erste Schreiben habe ich damals nicht reagiert. Und bis dato habe ich auch noch keine Rückantwort gegeben und wollte erstmal mich diesbezüglich erkundigen.

Ok, offenbar Amateure: per Mail, Schall und Rauch.

Von dieser Seite her keine Ablaufhemmung.

Es kann allerdings sein, dass die Verjährungsfrist nicht zum 31.12.2019 begann, sondern erst später.

und auch darauf, ob die Kündigung des Vertrags durch den Kunden wirksam war und - technisch - ob diese nachgewiesen werden kann, wenn der Vertragspartner deren Erhalt (hat er den bestätigt? Wurde er bei der Kündigung darum gebeten?) schlicht bestreitet.

Schöne Grüße

MM

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Keine Mahnung hemmt die Verjährung. Verhandlungen indes hemmen die Verjährung auch dann, wenn sie per E-Mail erfolgen. Und da die Beiträge 2018 und 2019 doch sicherlich monatlich fällig wurden, spricht hier alles für und nichts gegen Verjährung.