Guten Tag Expertinnen und Experten,
da ich gegen meinen ehemaligen Mitbewohner im Rahmen des Gesamtschuldnerinnenausgleichs klagen möchte, möchte ich wissen, was ich von ihm erfolgreich fordern kann. Eine Verjährung der Forderungen liegt nicht vor. Mein ehemaliger Mitbewohner, mit dem ich zusammen eine Wohnung mietete (beide als Mieter im Mietvertrag eingetragen), blieb nach Ablauf der Kündigungsfrist einen weiteren Monat (Juli) in der Wohnung ohne Miete (Gesamtmiete 455€ = Hauptforderung) zu zahlen. Der Vermieter leitete gegen ihn und auch mich (da Gesamtschuldner) ein Mahnverfahren ein. Da mein Mitbewohner keine Anstalten machte die Forderungen zu zahlen, die Verfahrenskosten (Gebühren für Anwalt, Gerichtsvollzieher und Mahnverfahren und Zinsen im November bereits ca. 700 €) jedoch stiegen, und ich die Forderungen des Vermieters eindämmen wollte, begann ich diese im November selben Jahres in Raten (25€) abzuzahlen, obwohl ich als Studentin mit einem Einkommen unter der Pfändungsgrenze das Geld nur schwer aufbringen konnte. Es kamen vom Anwalt des Vermieters weitere Forderungen (ca. 300€), da ich nur langsam in Raten zahlen konnte, die ich aber ebenfalls beglich, sodass ich insgesamt ca. 1000€ (700€ + 300€) zur Begleichung der Forderungen des Vermieters aufbrachte. In einer Klage zum Gesamtschuldnerinnenausgleich gegen meinen ehemaligen Mitbewohner möchte ich nicht nur die Hauptforderung von 455€ für den unbezahlten Mietmonat geltend machen, sondern auch sämtliche Mahnkosten, Zinsen und Gebühren, da ich sie zahlte und nicht mein ehemaliger Mitbewohner.
1.
Meine Frage lautet daher, ob die für mich über die Hauptforderung hinaus entstandenen Kosten von meinem ehemaligen Mitbewohner in einer Klage erfolgreich zurückgefordert werden können?
Weiterhin wurde mir meine anteilig gezahlte Kaution vom Vermieter nicht zurück gezahlt, da mein Mitbewohner die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben hat und mir auch keinen Zutritt gewährte, um die Wohnung für eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe vorzubereiten. Beweise für die Renovierungsarbeiten erbrachte der Vermieter nicht und es gibt dazu auch keine schriftliche Erklärung des Vermieters.
2. Kann ich die von mir anteilig gezahlte Kaution ebenfalls von meinem ehemaligen Mitbewohner fordern?
Weiterhin habe ich den Stromversorgungsvertrag für die Wohnung abgeschlossen und musste eine Nachzahlung in Höhe von 140 € begleichen. Da ich schon drei Monate vor Ende der Kündigungsfrist auszog, fände ich es fair, dass mein ehemaliger Mitbewohner die Kosten für die Nachzahlung zu 50% mitträgt.
3. Möglich oder nicht?
Zu meiner Frage wäre ein klärender Gesetzestext oder aber ein repräsentatives Urteil mit hoher Aussagekraft schön.
viele Grüße
Sophie