Hallo, ich habe sehr bald eine Klausur im Fach Rechnungswesen und ich habe hier eine Aufgabe, die ich nicht beantworten kann:
Der Forderungsbestand der X-GmbH beläuft sich zum 31.12.02 auf insgesamt 942.000 €. Hiervon werden Forderungen über 16.000 € wegen Insolvenz des Schuldners uneinbringlich; das Insolvenzverfahren ist im Dezember 02 eröffnet worden. Für Forderungen in Höhe von 50.000 € ist das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet worden. Diesbezüglich ist mit einem Forderungsausfall von 30% zu rechnen. Das allgemeine Ausfallrisiko beträgt nach den Erfahrungen der Vorjahre 4% des verbleibenden Forderungsbestandes.
- In welcher Höhe sind - unter Vernachlässigung umsatzsteuerlicher Aspekte - Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand zum 31.12.02 vorzunehmen?
- Mit welchem Buchwert sind die Forderungen in der Bilanz vom 31.12.02 auszuweisen?
–> Also ich weiß, dass es Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gibt, aber das war’s im Prinzip auch schon.
Ich würde für die Einzelwertberichtigung
942.000 - 16.000 - 15.000 (30% von 50.000) = 911.000 rechnen (?)
und für die Pauschalwertberichtigung
942.000 - 50.000 = 892.000
892.000 * 0,96 (wg 4%) = 856.320 (?)
Falls das richtig ist, wie gehört das nun zusammen und vor allem, wie lauten die Antworten auf die Fragen???
Hilfe!
Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte 
Vielen lieben Dank!
Vanessa