Hallo, ich habe sehr bald eine Klausur im Fach Rechnungswesen und ich habe hier eine Aufgabe, die ich nicht beantworten kann:
Der Forderungsbestand der X-GmbH beläuft sich zum 31.12.02 auf insgesamt 942.000 €. Hiervon werden Forderungen über 16.000 € wegen Insolvenz des Schuldners uneinbringlich; das Insolvenzverfahren ist im Dezember 02 eröffnet worden. Für Forderungen in Höhe von 50.000 € ist das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet worden. Diesbezüglich ist mit einem Forderungsausfall von 30% zu rechnen. Das allgemeine Ausfallrisiko beträgt nach den Erfahrungen der Vorjahre 4% des verbleibenden Forderungsbestandes.
- In welcher Höhe sind - unter Vernachlässigung umsatzsteuerlicher Aspekte - Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand zum 31.12.02 vorzunehmen?
- Mit welchem Buchwert sind die Forderungen in der Bilanz vom 31.12.02 auszuweisen?
–> Also ich weiß, dass es Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gibt, aber das war’s im Prinzip auch schon.
Ich würde für die Einzelwertberichtigung
942.000 - 16.000 - 15.000 (30% von 50.000) = 911.000 rechnen (?)
und für die Pauschalwertberichtigung
942.000 - 50.000 = 892.000
892.000 * 0,96 (wg 4%) = 856.320 (?)
Falls das richtig ist, wie gehört das nun zusammen und vor allem, wie lauten die Antworten auf die Fragen???
Hilfe!
Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte ![]()
Vielen lieben Dank!
Vanessa