Der Schuldner schuldet dem Gläubiger Geld, der Gläubiger hat einen Titel (z. B. Vollstreckungsbescheid) erwirkt. Es wird eine Kontopfändung ausgebracht. Der Schuldner hat z. B. 1 Unterhaltsverpflichtung.
Nun würden Raten gezahlt. Was wäre, wenn beim Schuldner eine weitere Unterhaltsverpflichtung hinzu kommt, bevor die Forderung getilgt ist - und wg. des Einkommens des Schuldners die Pfändungsgrenze erreicht werden könnte?
Müßte der Gläubiger dann quasi „in die Röhre gucken“, könnte der Schuldner dann jegliche ZV-Maßnahmen mit Verweis auf seine Unterhaltsverpflichtungen abwehren? Und welche ZV-Maßnahmen könnten dann noch sinnvoll sein?
da wird der Gläubiger dann ganz schön dumm in die Röhre gucken. Wenn die Pfändungsfreigrenze erreicht ist, kann mann kein Gehalt mehr pfänden. Ob ein GV noch Vermögen in der Wohnung findet um zu Pfänden kann man ja so nicht beantworten. Wenn wirklich nichts zu holen sein sollte würde ich bein GV die EV beantragen.
Irgendwann sind die Unterhaltspflichtigen Kinder aus dem Haus und das Pfänden kann weiter gehen.
Der Gläubiger hat ja einen Titel.
Gruß
Jörg
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ok. Na ja, wenn die Kinder „neu“ sind, kann der Gläubiger ja lange warten. Wenn da keine Zinsen tituliert sind, wär das ärgerlich.
Noch ne Überlegung: könnte man die Ratenzahlungsvereinbarung vor solchem Hintergrund „kündigen“ und die Gesamtsumme fordern? Ist doch eigentlich nur ein Entgegenkommen des Gläubigers, oder?
Hi,
was hätte der Gläubiger von der Rücknahme der Zahlungsvereinbarung? Die wurde ja wohl geschlossen, weil der Schuldner den kompletten Betrag nicht aufbringen kann.
Für solche Fälle hat man ja den Titel, um nach Jahren doch noch zu seinem Geld zu kommen.
grüsse
dragonkidd
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was hätte der Gläubiger von der Rücknahme der
Zahlungsvereinbarung? Die wurde ja wohl geschlossen, weil der
Schuldner den kompletten Betrag nicht aufbringen kann.
Ja, aber wenn der Schulder in Kürze noch eine zusätzliche Unterhaltsverpflichtung hat, wird’s schwierig, da könnte der doch lieber einen Kredit o. ä. aufnehmen und die Sache in eins ausgleichen, bevor der Gläubiger ggf. …
Für solche Fälle hat man ja den Titel, um nach Jahren doch
noch zu seinem Geld zu kommen.
… nach 18 Jahren vielleicht mal Geld bekommt.
Die Situation wär halt blöd, aber was sollte man sonst machen? Es kann ja sein, daß der Gläubiger auch Zinsen zahlen muß, weil ihm das geschuldete Geld fehlt - dann muß man doch irgendwann mit dem Entgegenkommen aufhören.?
Ja, aber wenn der Schulder in Kürze noch eine zusätzliche
Unterhaltsverpflichtung hat, wird’s schwierig, da könnte der
doch lieber einen Kredit o. ä. aufnehmen und die Sache in eins
ausgleichen, bevor der Gläubiger ggf. …
Und den Kredit zahlt er dann mit einem Scheck zurück, oder wie?
Gruß
loderunner
Noch ne Überlegung: könnte man die Ratenzahlungsvereinbarung
vor solchem Hintergrund „kündigen“ und die Gesamtsumme
fordern? Ist doch eigentlich nur ein Entgegenkommen des
Gläubigers, oder?
Also eine Vereinbarung ist eine Vereinbarung. Wenn der andere Teil sie einhält, dann gibt es keinen Grund bzw. Grundlage diese zu kündigen. Außerdem: wenn die Vereinbarung eingehalten wird, dann ist es doch für den Gläubiger kontraproduktiv, diese zu kündigen und weiter zu vollstrecken, wenn die Vollstreckung aussichtslos erscheint.
Ja, aber wenn der Schulder in Kürze noch eine zusätzliche
Unterhaltsverpflichtung hat, wird’s schwierig, da könnte der
doch lieber einen Kredit o. ä. aufnehmen und die Sache in eins
ausgleichen, bevor der Gläubiger ggf. …
Wieso sollte denn der Schuldner das machen?? Wenn ein Schuldner kein Vermögen besitzt in das vollstreckt werden kann, muss der Gläubiger um jeden Cent froh sein, den der Schuldner freiwillig zahlt. Sonst stellt nämlich der Schuldner die Zahlungen einfach ein (und nimmt keinen Kredit auf, warum auch) - ganz simpel ist das.
Und den Kredit zahlt er dann mit einem Scheck zurück, oder
wie?
Ist das die Sorge des Gläubigers? Es gibt durchaus Banken, die
„solchen Leuten“ Geld geben.
Es gibt auch durchaus Banken, die man überfallen kann. Nur ist weder das eine noch das andere sinnvoll.
Warum sollte man einen teuren Kredit aufnehmen, um einen günstigeren zu bezahlen?
jetzt soll sich der GL mal nicht verrückt machen lassen. Noch wird ja bezahlt. Eine Vereinbarung ist nicht einfach aufhebbar. Mündliche Verträge sind auch rechtskräftig. Wer sagt denn, dass der Schuldner nicht weiter zahlt?
Wenn ein Schuldner diese frage gestellt hätte würde ich schreiben; versuche weiter zu zahlen (eventuell auch geringere Beträge) um eine EV zu vermeiden!!!
Wenn der Schuldner nicht weiter zahlen will sollte der GL im mit einer EV drohen. Diese hat er dann vor Gericht abzulegen. Wenn er das nicht tut droht Haftbefehl. Aber wer will schon eine EV ablegen? Bei den Banken auf der schwarzen Liste stehen? Dispo gekündigt? Kein Kauf mehr auf Rechnung? Und, und, und.
Der GL sollte einfach mal abwarten was passiert.
Gruß
Jörg
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