A hat die eV abgegeben und kein eigenes Bankkonto.
Es ist aber bekannt, dass A das Bankkonto seiner Frau benutzt, um Rechnungen begleichen zu lassen, die von ihm unter seinem eigenen Gewerbe geschrieben wurden.
Kann das Konto von As Frau nun gepfändet werden? Wie liefe das praktisch ab?
Nein, denn es ist ja Frau As Konto. Man könnte Auszahlungsansprüche des A gegen seine Frau pfänden, dann gibt die an, dass es nur Naturalunterhalt gibt und fertig.
Es ist aber bekannt, dass A das Bankkonto seiner Frau benutzt,
um Rechnungen begleichen zu lassen, die von ihm unter seinem
eigenen Gewerbe geschrieben wurden.
Dann weiß man ja ggf. auch an wen die Rechnungen gegangen sind/gehen. Gegenüber den Kunden kann man dann - wenn man schnell genug ist - einen PfÜB erwirken und sich die Forderung des A gegen seine Kunden überweisen lassen.