Guten Tag zusammen,
nehmen wir an jemand hätte für z.B. 10 Jahre atypisch stille Verträge abgeschlossen mit entsprechenden Einlagen, deren Rückzahlung seitens der Kapitalgesellschaft höchstwahrscheinlich nicht erbracht werden kann.
Desweiteren bestehe die Möglichkeit des Forderungsverzichts seitens des Kapitalgebers.
Wie könnte der Forderungsverzicht des Kapitalgebers im Rahmen der ESt-Erklärung berücksichtigt werden?
Handelt es sich um einen Verlust des Kapitalgebers, den er in der Anlage GSE berücksichtigen muss oder sind es Sonderausgaben ?
Nehmen wir zusätzlich an ,dass dem Kapitalgeber Beratungskosten entstanden sind,die unmittelbar mit den Einlagen und Forderungsverzicht in Verbindung stehen.
Sind es Sonderausgaben in der Est-Erklärung des Kapitalgebers oder muss es vom Finanzamt im Rahmen der Betriebsprüfung (sonderbetriebsausgaben) zuerst festgestellt werden und erfolgt somit die Steuererstattung automatisch.
Problematisch hierbei ist , dass die Beratungskosten die man der Kapitalgesellschaft melden müsste damit sie als Sonderbetriebsausgaben ,wie z.B. auch Fremdfinanzierungszinsen der Einlagen, in der Feststellung berücksichtigt werden , gegen die Kapitalgesellschaft selbst gerichtet sind.
Bitte um Sachverhaltsaufklärung ??
… es handelt sich um atypisch stille Verträge natürlich…
Beteiligung woran?
Hi !
Auch dieser zweite Hinweis gibt noch nicht die genaue Richtung vor, in der wir jetzt ermitteln können.
Ich frage daher lieber noch mal nach, bevor ich hier wie wild ins Blaue schieße.
Um welche Art der Beteilung handelt es sich?
Bei der stillen Gesellschaft (ob typisch oder atypisch) handelt es sich nach den Regelungen des HGB um eine Personengesellschaft. So nach und nach wurde aber auch zugelassen, dass sich Gesellschafen wie die
- GmbH & Still
- AG & Still
- etc.
gründeten. Da in der Frage sowohl von einer Kapitalgesellschaft, als auch von einer einheitlich gesonderten Gewinnfeststellung (Hinweis auf Personengesellschaft) die Rede war, sollte hier erst der Sachverhalt etwas konretisiert werden.
BARUL76
Wie gesagt, ich gehe von einer atypisch stillen Beteiligung an einer AG aus. Der Kapitalgeber ist an Gewinnen und Verlusten der AG beteiligt. Diese werden ihm jährlich unverbindlich mitgeteilt, die er dann in die Anlage GSE seiner ESt-Erklärung eintragen muss. Meistens erfogt aber die Steuererstattung bzw.-Nachzahlung erst nach Prüfung des Betriebs und Festellung des Finanzamts am Standort der AG. Dies wird dann anschliessend dem Finanzamt des Kapitalgebers gemeldet.
Der Kapitalgeber selbst kriegt von der AG jährlich eine Mitteilung zugesandt, in der er seine Sonderbetriebsausgaben darlegen kann( z.B Fremdkapitalzinsen aus Einlagenfinanzierung, Porto-und Telefonkosten) und hier liegt auch das Problem : denn Anwaltsgebühren müssten dann auch hier unter sonstige Kosten mitgeteilt werden oder ?
dann also doch keine Sonderausgaben in der EST-erklärung???
Bin auf dem Gebiet unsicher