Forderungsverzicht

Hallo, weiß jemand wie man einen Forderungsverzicht rechtssicher formuliert.

Also der Gläubiger (Firma)teilt dem Schuldner (Privat aber Forderung aus der ehemaligen Einzelfirma entstanden) mit, dass er keinerlei Forderungen mehr an die Person hat. Es geht hier um titulierte Forderungen.

Danke, hoffe sehr, dass ich bald eine Antwort bekomme.

Gruß Friedrich

Hallo,

eine solche Erklärung ohne weiteren Hinweis würde ich geschäftlich nicht akzeptieren, denn
der Gläubiger hätte die Forderung gem. § 398 BGB an einen Dritten übertragen können; dann wäre die Erklärung des Gläubigers richtig, dass er keine Fordeungen mehr hat ( hat ja die Forderung abgetreten), aber es gibt hier dann einen anderen Gläubiger.

Akzeptieren würde ich, wenn mit der obigen Erklärung gleichzeitig der Titel ausgehändigt würden, denn dann wäre auch sichergestellt, dass die Forderung nicht an Dritte abgegeben oder abgetreten wurde.

Sonnigen Tag noch.