Forenbeiträge als Beweise?

Guten Tag zusammen,

A und B (ehemals sich sehr gut verstehende Geschwister!) streiten sich vor Gericht.

A sucht in Internetforen nach rechtlicher und psychologischer Hilfe.

Rechtlich, weil A und B sich jeweils selbst vertreten. Psychologisch, weil dieses Verfahren und dessen Vorgeschichte A mächtig zu schaffen macht. Besonders, weil das ehemals sehr gute Verhältnis zu B zerrüttet ist.

B findet in verschiedenen Foren diese „Hilferufe“ von A. Da B A sehr gut kennt, konnte B relativ einfach diese Forenbeiträge von A finden. A hat allerdings nie irgendwelche Namen oder sonstige private Daten in die Beiträge geschrieben. A hat allerdings die Vorgeschichte, das Verfahren … in diesen Foren sehr detailgenau wiedergegeben, wenn auch anonym!

A hat in einem rechtlichen Beitrag B (in)direkt beleidigt, auch hier ohne Namensangabe …! Diese Beleidigung fand i. R. d. Emotionszustandes statt, in welchem sich A beim Beitragsverfassen befunden hat.

Mit den „Hilferufen“ psychologischer Seite von A und dieser Beleidigung versucht B, A vor Gericht als krank und schlecht dastehen zu lassen, um einen Vorteil daraus zu erzielen und um A in seinen Rechten zu beschränken.

Zu diesem fiktiven Fall die Frage:

Hat B überhaupt die Chance diese Beiträge für sich zum Vorteil zu nutzen? Beweisen kann B nicht, dass die Beiträge von A stammen. Allerdings sind die Indizien sehr deutlich!

Bitte um eure Antworten.

Recht herzlichen Dank.

Viele Grüße

Hallo,

ob jemand „schlecht“ oder „krank“ ist in einem Gerichtsverfahren von untergeordneter Bedeutung, jedenfalls solange es nicht um Unterlassungsansprüche oder Schadensersatz wegen der Beleidigung bzw. eine Entmündigung von A geht.

Für das Gericht zählen letztendlich nur Tatsachen. Am Beispiel: Streiten sich A und B z.B. um die Höhe des Pflichterbteils, kommt es einzig und allein auf den Umfang der Erbmasse an, ohne dass das Gericht die Persönlichkeit und emotionale Befindlichkeit der beiden Parteien zu bewerten.

Bereits an dieser Stelle zeigt sich, dass es gerade in Fällen, in denen man emotional betroffen ist, die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Als betroffene Partei neigt man dazu, den Focus auf das unmoralische und vielleicht menschlich verwerfliche Verhalten der Gegenseite zu lenken und verliert die für das Verfahren wesentlichen Tatsachen aus dem Blick. Dies führt in der Regel dann auch dazu, dass das Verfahren schlecht geführt und insbesondere notwendige Tatsachen nicht vorgebracht bzw. nicht unter Beweis gestellt werden, obwohl dies unschwer möglich wäre.

Daher der Tipp, Anwalt aufsuchen!