Forenbeitrag - Unterlassungsklage?

Hallo,
ein Kunde hat mit einem von ihm erworbenen Produkt umfangreiche Erfahrung gesammelt. Leider musste er feststellen, dass das Produkt für die beworbene Hauptanwendung gänzlich ungeeignet ist. Einfache Tests des Kunden belegen das. Der Hersteller bestreitet das, verweist auf seine AGBs, etc… Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweiterlei Dinge.

Der Kunde würde gerne seine Erfahrungen veröffentlichen (z.B. in Internet-Foren), um von weiteren Erfahrungen anderer Anwender des Produktes zu profitieren.

Inwieweit darf der Kunde sich im Internet äußern, ohne in die Gefahr einer Unterlassungsklage zu geraten?

Die Beantwortung folgender Fragen bzw. Punkte wären für den Geschädigten hilfreich:
Darf der Produkt- und Herstellername erwähnt werden?
Darf spekuliert werden, wenn der vage Teil explizit als Spekulation gekennzeichnet wird?
Dürfen oder sollten die Darstellungen und Meinungen des Herstellers (Email-Verkehr) mit veröffentlicht werden?

Generelle Tipps und Tricks zu den Gefahren einer Veröffentlichungen im Internet wären dem Kunden hilfreich, sofern es so etwas gibt.

Besten Dank und Grüße
Thomas

ein wenig OT
Hallo,

Die Beantwortung folgender Fragen bzw. Punkte wären für den
Geschädigten hilfreich:

Hilfreich für was?

Zumindest was das Posting in diesem Brett anbelangt: Durch die Veröffentlichung wird sich an vertraglichen und sonstigen Verhältnissen zwischen Kunde und Hersteller nichts ändern. Ausgenommen eine Verschlechterung der Situation des Kunden für möglicherweise anstehende rechtliche Auseinandersetzungen.

Franz