Forennamen und Klagen

Es ging ja durch die Foren (auch hier unter Empfehlenswerte Seiten), aber wie aussichtsreich wäre eine Klage gegen eine Forenbetreiber, wenn in dessen Forum jemand einen Markennamen als Nickname hätte? Und welche Namen kämen da in Frage? Wäre „Gerätename-Nutzer“ schon zu viel? Und wie sieht es mit Figuren aus Film und Fernsehen aus? Darf sich ein User den Namen einer Roman/Filmfigur geben oder muss der Forenbesitzer dann auch damit rechnen, verklagt zu werden?

Und wie sieht es aus, wenn über Markenartikel diskutiert wird? Dann fallen ja automatisch Produkt- und Firmennamen. Kann dann auch schon geklagt werden?

Ich bin jedenfalls ziemlich neugierig, erschrocken und verunsichert durch diesen jüngsten Fall.

Hallo.

Dieser Thread müsste die Frage schon beantworten: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=18757& . Aber der Fall Milka vs. Frau zeigt, dass es auch anders geht (mit anderen Vorzeichen): http://www.pcwelt.de/forum/showthread.php?t=152523

HTH
mfg M.L.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke,
das war ein sehr aufschlussreicher Link. Der Milka-Fall ist ja wirklich ganz anders, aber der recht.de-Link hat ja genau diese Sache zum Thema. Als Fazit lese ich daraus, dass User auch Firmen/Markennamen als Nick verwenden dürfen, wenn sie nicht vorhaben, deren Produkte zu verkaufen bzw. in deren Geschäftsbereich mitspielen.

Hallo.

Dieser Thread müsste die Frage schon beantworten:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=18757& . Aber der
Fall Milka vs. Frau zeigt, dass es auch anders geht (mit
anderen Vorzeichen):
http://www.pcwelt.de/forum/showthread.php?t=152523

HTH
mfg M.L.