Hallo,ich bin nach einer intensiven Suche im Internet auf Forum hier gestossen und hätte da ein paar Fragen, ich hoffe sehr das mir ein wenig weiter geholfen wird!?
Mein Mann ist seit dem 13.07.2010 in Uhaft, er ist seit Ende 2007 Heroinabhängig, er ist im Juli 2010 in die Beschaffungskriminallität abgerutscht und hat 2 Raubüberfälle auf betage Damen begangen.
Zum Tatzeitpunkt war er auf Heroin (Schätzungsweise 10 g und 15 Flunis). An das genaue Geschehen der Taten hat er keinerlei Errinnerung. Er weiß nur das er bei den Taten ein Stein angewendet hat.
Mein Mann leidet ausserdem an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung, diese wurde bei ihm festgestellt.
Er wurde Wochen nach der Tat begutachtet, dieser Gutachter verwendet Fachlektüre die im Durchschnitt 11,2 Jahre alt ist, die älteste sogar 18 Jahre. Ausserdem hat dieser Gutachter in seinem Gutachten seine gesamte Fachletüre bekannt gegeben, da habe ich nun in Efahrung bringen können, das dieses Vorgehen nicht üblich sei.
Ist das richtig?
Meine Fragen: Kann ein Mensch mit dieser Menge Betäubungsmittel voll schuldfähig sein oder besteht hier eine verminderte Schuldfähigkeit?
Ist es nicht üblich, das bei der Feststellung von Persönlichkeitsstörung auch der (Ehe)Partner befragt wird um mit dessen Aussagen den Klienten zu konfrontieren?
Mein Mann hat(te) Angst vor Entzug, spielt das eine Rolle bei der Schuldfähigkeit? Zumal die Angst vor Entzug hier schwerer wiegt als die Gefahr bzw das Risiko eines Raubes zu begehen, das kann doch nicht für eine volle Schuldfähigkeit sprechen, oder sehe ich das Falsch?
Welche vorraussetzungen müssen denn erfüllt sein, damit eine verminderte Schuldfähigkeit besteht?
Dazu zu erwähnen wäre vielleicht noch, das mein Mann und ich seit fast 8 Jahren verheiratet sind und wir zwei gemeinsame Kinder haben (7 Jahre und 2 Monate alt), spielt das eine Rolle bei er Begutachtung und kann sich dies Strafmildernd auswirken?
Ich beantworte gern noch Fragen, sollte es nicht ganz Aufschlussreich sein