Forensische Psyscholgie/ Gutachten

Hallo,ich bin nach einer intensiven Suche im Internet auf Forum hier gestossen und hätte da ein paar Fragen, ich hoffe sehr das mir ein wenig weiter geholfen wird!?

Mein Mann ist seit dem 13.07.2010 in Uhaft, er ist seit Ende 2007 Heroinabhängig, er ist im Juli 2010 in die Beschaffungskriminallität abgerutscht und hat 2 Raubüberfälle auf betage Damen begangen.
Zum Tatzeitpunkt war er auf Heroin (Schätzungsweise 10 g und 15 Flunis). An das genaue Geschehen der Taten hat er keinerlei Errinnerung. Er weiß nur das er bei den Taten ein Stein angewendet hat.
Mein Mann leidet ausserdem an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung, diese wurde bei ihm festgestellt.

Er wurde Wochen nach der Tat begutachtet, dieser Gutachter verwendet Fachlektüre die im Durchschnitt 11,2 Jahre alt ist, die älteste sogar 18 Jahre. Ausserdem hat dieser Gutachter in seinem Gutachten seine gesamte Fachletüre bekannt gegeben, da habe ich nun in Efahrung bringen können, das dieses Vorgehen nicht üblich sei.
Ist das richtig?

Meine Fragen: Kann ein Mensch mit dieser Menge Betäubungsmittel voll schuldfähig sein oder besteht hier eine verminderte Schuldfähigkeit?
Ist es nicht üblich, das bei der Feststellung von Persönlichkeitsstörung auch der (Ehe)Partner befragt wird um mit dessen Aussagen den Klienten zu konfrontieren?
Mein Mann hat(te) Angst vor Entzug, spielt das eine Rolle bei der Schuldfähigkeit? Zumal die Angst vor Entzug hier schwerer wiegt als die Gefahr bzw das Risiko eines Raubes zu begehen, das kann doch nicht für eine volle Schuldfähigkeit sprechen, oder sehe ich das Falsch?
Welche vorraussetzungen müssen denn erfüllt sein, damit eine verminderte Schuldfähigkeit besteht?

Dazu zu erwähnen wäre vielleicht noch, das mein Mann und ich seit fast 8 Jahren verheiratet sind und wir zwei gemeinsame Kinder haben (7 Jahre und 2 Monate alt), spielt das eine Rolle bei er Begutachtung und kann sich dies Strafmildernd auswirken?

Ich beantworte gern noch Fragen, sollte es nicht ganz Aufschlussreich sein

Hallo,

für Gutachten aus diesem (strafrechtlichen) Bereich bin ich kein Experte. Das genannte Alter der Fachbücher muss die Qualität des Gutachtens aber keineswegs einschränken.
Davon unabhängig würde ich sagen: Schuldfähigkeit hin oder her, Ihr Mann sollte die nächstbeste Möglichkeit nutzen - ggfs. in Haft - um sich in intensive therapeutische Langzeitbehandlung zu begeben. Denn selbst wenn er zum Zeitpunkt seiner Straftat eingeschränkt schuldfähig war, stellt er auf jeden Fall - so hart das klingen mag - eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der narzisstische Anteil macht es eher noch kritischer, weil er mit Uneinsichtigkeit und Unbelehrbarkeit verbunden ist.
Angst vor Entzug ? Wenn er jetzt nicht die Kurve kriegt, muss er vor ganz anderen Sachen Angst haben.

Bzgl. der beiden gemeinsamen Kinder: Haben Sie denn bis zur Inhaftierung mit Ihrem Mann zusammengelebt ?
Und wenn nicht, hatten die Kinder Besuchskontakte zu ihm ?

Tut mir leid, dass ich nichts „Netteres“ dazu sagen kann, aber eine ehrlich-realistische Meinung hilft letztlich mehr.
Ihnen und den Kindern alles Gute!
M.f.G.

Hallo,

ja wir haben bis zum Zeitpunkt der inhaftierung zusammen gelebt (mit kurzzeitigen Unterbrechungen). Die beiden Kinder haben auch nach wie vor im Rahmen der Möglichkeit engen Kontakt zu ihrem Papa.

Seit der Inhaftierung ist er „clean“, natürlich wird auch von ihm aus der Maßregelvollzug angestrebt. Dieser wird auch definitiv vom Gerich gefordert, aber wie gesagt er will es auch selbst.
Da dies auch die einzigste Möglichkeit ist, das wir unsere Ehe aufrecht erhalten.

Was ich nicht verstehen will, wieso bekommen soviele Alkoholiker diesen §21 bzw §20 und einer der stark Drogenabhängig ist nicht? Ich sehe da keine Unterschiede, einer der ständig unter „Strom“ steht und täglich ordentlich Alk. konsumiert ist doch nicht anders drauf als einer der auf Heroin ist (sicherlich auch von der Dosis abhängig), wobei mein Mann ja mehr oder weniger immer auf „Überdosisniveau“ war und nicht mehr er selbst war. Da ist es doch klar das sich mir die Frage stellt, kann er wirklich vollschuldfähig gewesen sein zu diesem Zeitpunkt?

„Was ich nicht verstehen will, wieso bekommen soviele Alkoholiker diesen §21 bzw §20 und einer der stark Drogenabhängig ist nicht? Ich sehe da keine Unterschiede, einer der ständig unter „Strom“ steht und täglich ordentlich Alk. konsumiert ist doch nicht anders drauf als einer der auf Heroin ist“

Versteh ich auch nicht und seh ich auch so.
Das hilft Ihnen aber nicht weiter.
Gibt´s eigentlich einen Anwalt, der was zur Gutachterfrage sagen kann ? Ob es z.B. Gutachter und Rechtsprechungen/Urteile gibt, die die Schuldfähigkeit in solchen Fällen anders bewerten ?
Wie geht´s den Kindern ? Sind das Jugendamt oder Beratungsstellen involviert ?

M.f.G.

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, da ich Fachmann für Computer-Forensik bin, jedoch nicht für das gleichnamige Fachgebiet aus der Medizin.

Viele Grüße,
Thomas

Hallo Hilfesuchende,

das hört sich in der Tat ein wenig merkwürdig an. Auf den ersten Blick ist aus meiner Sicht eine verminderte Schuld anzunehmen, wenn nicht sogar Schuldunfähigkeit. Die Literatur, die der Gutachter verwendet, ist in der Tat offensichtlich veraltet, aber grundsätzlich nicht zu beanstanden. Er kann sich ja auch auf seine Erfahrungen, auf Kongresswissen oder ähnliches berufen. Quellen werden nach meinem Wissen eher selten angegeben, aber durchaus üblich. Insgesamt hätte ich aber auch wie Sie Zweifel, ob das Gutachten nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand ist. Gleichwohl hat das Gericht den Gutachter ausgesucht; ihn abzulehnen könnte schwieirig werden und ist nur dann zu empfehlen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Besser ist es sich zu arangieren und mit ihm zusammenzuarbeiten - wenn es geht. Ansonsten git es ja die Möglichkeit der Berufung in die nächste Instanz, aber da wird Sie Ihr Anwalt (Pflichtverteidiger?) hoffentlich gut beraten.

Eine so genannte Fremdanamnese ist nicht vorgeschrieben, wird auch eher selten gemacht. Ich gehe aber dovon aus, dass Sie als Zeuge gehört werden; anderfalls würde ich das über seinen Anwalt beantragen. Aber es ist nicht die Aufgabe des Gutachters, eine rechtliche Bewertung vorzunehmen oder in die Verhandlung einzugreifen. Sie besteht nur darin, festzustellen, ob es eine Schuld- bzw. verminderte Schuldfähigkeit gibt, die sich natürlich auf das Strafmaß auswirkt. In dem Zusammenhang wird er sich zu der Frage äußern, ob eine Behandlung im Maßregelvollzug sinnvoll ist. Das hängt aber von der Motivation Ihres Mannes ab. Ob die Angst vor dem Entzug die Schuld reduziert, würde ich eher verneinen. Diese dürfte sich aber darauf auswirken, ob er in den Strafvollzug kommt oder zur Unterbringung im Maßregelvollzug verurteilt wird. Wenn er behandlungsmotiviert ist, stehen die Aussichten gut, dass er eine Therapie dort bekommt und dadurch das Strafmaß gem. § 49 StGB gemildert wird. Eine solche Therapie kann zwar länger dauern, als die reine Haftverbüßung, aber er hat nach einer guten Therapie gute Aussichten später ohne Suchtmittel klarzukommen.

Da ich selber keine Gutachten schreibe, könnte ich anbieten, Ihre Mail an bekannte und zuverlässige Gutachter weiterzuleiten, die sich auf der Grundlage Ihrer differenzierten Darstellung sicher ein gutes Bild machen können. Deren Antworten würde ich Ihnen dann wieder zuleiten. Sie können sich aber auch direkt mit den bekannten Größen (Leygraph, Saimeh, Witmann etc.) in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Suer

Hallo Herr Paul Suer,

ja, das wäre sehr Hilfreich, wenn Sie meine Mail an Bekannte weiterreichen könnten.
Ich danke Ihnen dafür.

Vielleicht könnten die mir ja auch gleich die Kosten für eventuelles privates Gutachten mitsenden bzw ein privat gezahltes Gutachten.

MfG Katja Böhme

High, haha! Was zum Teufel sind „Flunis“
Ich bin weder Rechtsanwältin noch Richter - aber was Du schreibst hört sich besch… an für deinen Mann. Der braucht dringend Hilfe. Er wußte von seiner Sucht und hat nix dagegen unternommen, da liegt die Schuld bei ihm. Du könntest vielleicht mal nach Genetik , genetischer veranlagung suchen, mehr kann ich nicht sagen, und nach einer „nachknastbetreueung“ shit ich könnt heulen als ich hörte daß ihr Kinder habt. Die vermissen ihn bestimmt auch. Ich hoffe mal dass Du selbst eine aufgewachte bist - suche mal, forsche mal in richtung Genetik weiter - ich wünsche Euch daß ihr bald eine richtige Familie werdet. Mit nem Vater.
Mehr weiß ich leider nicht zu sagen, irgendwo gibts auch noch die „Grüne Hilfe!“ ausser: ich streichel Dir mal von hier aus über deinen Kopf…

Liebe Frau Böhme,

kann ich gerne so machen.

Herzliche Grüße

Paul Suer