Form der Anstellung

Folgende Frage zu einem Angestelltenvertrag Mündlich wurde unter den Parteien vereinbart, dass die Einstellung sozialversicherungspflichtig erfolgt.

Im Vertrag steht nun im Wortlaut „Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung zum 1.Oktober 2012 angestellt“.

Fehlt hier nicht das Wörtchen „sozialversicherungsflichtig angestellt“ oder ergibt sich das aus der Formulierung „angestellt“ ?

Danke für mögliche Antworten

Hallo,

die Formulierungen sind zweitrangig. Entscheidend ist letztendlich die tatsächliche Umsetzung.
Die Sozialversicherungspflicht bei einem Arbeitsverhältnis ergibt sich aus den jeweiligen Gesetzen, bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das zB § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

Dieser Regelungen unterliegen Arbeitsverhältnisse selbst dann, wenn es überhaupt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke für Deine Antwort.

Was passiert aber, wenn der Arbeitgeber nach Vertragsunterzeichnung sagt, dass er keine Versicherungsbeiträge (KK,SV,RV)übernimmt ?
Ist es nicht klarer, wenn man das Wort „sozialversicherungspflichtig“
in Ergänzung aufnimmt? Dann ist es doch zweifelsfrei.

BG
Werner

Hallo

Was passiert aber, wenn der Arbeitgeber nach
Vertragsunterzeichnung sagt, dass er keine
Versicherungsbeiträge (KK,SV,RV)übernimmt ?

Das ist aber kein Wahlrecht, sondern seine Pflicht.

Ist es nicht klarer, wenn man das Wort
„sozialversicherungspflichtig“
in Ergänzung aufnimmt? Dann ist es doch zweifelsfrei.

Nein. Wenn die Voraussetzungen für eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung nicht vorliegen, ist die Arbeit sozialversicherungspflichtig und der AG hat die Beiträge entsprechend abzuführen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Im Vertrag steht nun im Wortlaut „Der Arbeitnehmer wird mit
Wirkung zum 1.Oktober 2012 angestellt“.

Fehlt hier nicht das Wörtchen „sozialversicherungsflichtig
angestellt“ oder ergibt sich das aus der Formulierung
„angestellt“ ?

wenn der eine Vertragspartner im Vertrag als „Arbeitnehmer“ tituliert ist, dann wird wohl der andere Vertragspartner der „Arbeitgeber“ sein.

Wenn nun auch noch der monatliche Bruttolohn mehr als Euro 400,- beträgt, handelt es sich automatisch um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für die dem Arbeitgeber eine Meldepflicht obliegt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28a.html

Gruß