Folgende Frage zu einem Angestelltenvertrag Mündlich wurde unter den Parteien vereinbart, dass die Einstellung sozialversicherungspflichtig erfolgt.
Im Vertrag steht nun im Wortlaut „Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung zum 1.Oktober 2012 angestellt“.
Fehlt hier nicht das Wörtchen „sozialversicherungsflichtig angestellt“ oder ergibt sich das aus der Formulierung „angestellt“ ?
Danke für mögliche Antworten