Wäre die folgende per eMail verschickte Rechnung von ihrer Form her zulässig und ausreichend?
Wenn nein, was muss geändert werden (und aufgrund von welchem §)?
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Guten Tag Herr Aaaaaaaa,
Ihr Xxxxxx bei Yyyyyyy.de wird am 20.05.2006 ablaufen.
Wenn Sie Ihren Account für ein weiteres Jahr xxxxxx haben möchten, überweisen Sie bitte den Jahresbetrag und teilen Sie uns das bitte per Antwort-Email mit.
Xxxxxx vvvvvvvvvvvvvvvv (12 Monate) 15,00 Euro
Rechnungsbetrag: 15,00 Euro
Der angegebene Rechnungsbetrag enthält die gesetzliche MwSt in
Höhe von derzeit 16% (2,07 Euro)
Bitte geben Sie bei Ihrer Zahlung folgenden Verwendungszweck an:
Yyyyyyyyyyy-UID nnnnnn
Wäre die folgende per eMail verschickte Rechnung von ihrer
Form her zulässig und ausreichend?
Für die Beantwortung dieser Frage sollten wir wissen, für welchen Zweck die Rechnung dienen soll. Die Rechnung beinhaltet ja stets Elemente des
Zivilrechts (BGB)
Steuerrechts (ESt, USt)
Im Rahmen des Zivilrechts und des Ertragsteuerrechts dürfte die Rechnung keine weiteren Probleme aufwerfen. Die umsatzsteuerliche Prüfung wäre dann noch durchzuführen. Als Kleinbetragsrechnung wahrscheinlich i.O.
Ob auch geprüft werden soll, ob sie auch als „ordentliche“ Rechnung durchgeht, muss noch mal gesondert gefordert werden.
es sollte auch beachtet werden, dass Rechnungen, die per mail verschickt werden, mit einer digitalen Signatur versehen sein müssen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Es gab da vor kurzem auch ein BMF-Schreiben dazu.
Am besten wäre es, die Rechnung mit Exel o.Ä. zu schreiben und entweder einzuscannen oder als Anhang zu verschicken. Wir bekommen unsere Rechnungen auch so von z.B. Autoscout und mobile.de.