Form des Bescheides (Zustellung)

Hallo liebe Forenmitglieder,

muss der Bescheid als Einschreiben versendet werden?

Wenn er als ‚einfache Post‘ versendet wird, wie kann davon ausgegangen bzw. bewiesen werden, dass der Akt tatsaechlich den Empfaenger erreicht hat?

Koennt ihr bitte die passenden Normen nortieren? Sehr wichtig!
Rein aus Interessenlage.

Vielen Dank und viele Gruesse

Hallo,

muss der Bescheid als Einschreiben versendet werden?

Kommt auf den Bescheid an…wenn man jetzt auch noch Bescheid erweitert um die Oberbegrifflichkeit des Verwaltungsakts, kann die Bekanntgabe auch mündlich geschehen. Oder durch öffentliche Bekanntgabe.

Wenn er als ‚einfache Post‘ versendet wird, wie kann davon
ausgegangen bzw. bewiesen werden, dass der Akt tatsaechlich
den Empfaenger erreicht hat?

Es ist möglich, aber schwierig. Sicherer wäre da eine Postzustellungsurkunde oder Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe.

Koennt ihr bitte die passenden Normen nortieren? Sehr wichtig!

Das kommt wie gesagt darauf an, was es für ein Bescheid / Verwaltungsakt ist. Bei einigen Fallgestaltungen sind Zustellungsformen vorgeschrieben.

Fürs sehr Grobe:

§§ 41, 43 VwVfG - äquivalent fürs Sozialrecht §§ 37, 39 SGB X

Und mal das Verwaltungszustellungsgesetz durchforsten.

Oder konkretere Angaben machen, mich beschleicht das Gefühl, nur palavert zu haben ohne was Produktives von mir zu geben.

Grüße
S_E (die Dienstags häufiger unzurechnungsfähig ist)