Nein, ich rede nicht von der EV der Fruchtlosen Pfändung!
Wenn ich eine Eidesstattliche Aussage/Versicherung ablegen möchte über einen Vorgang der sich so und so ereignet hat, wie muss dies Formel aussehn ??? Reicht ein Wich wo drauf steht EV oder gehört da mehr zu?
**„In Kenntnis der Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung erkläre ich (Vorname, Name, vollständige Anschrift) folgendes an Eides statt:
(Schilderung)
Ort, Datum
Unterschrift“**
Das Geschilderte muss unbedingt den Tatsachen entsprechen. Meinungen oder Vermutungen können zwar geäußert, müssen aber zwingend als solche erkennbar sein. Eine falsche eidesstattliche Versicherung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.