Form einer EV(Eidessstattlichen Versicherung)

Hallo!

Nein, ich rede nicht von der EV der Fruchtlosen Pfändung!

Wenn ich eine Eidesstattliche Aussage/Versicherung ablegen möchte über einen Vorgang der sich so und so ereignet hat, wie muss dies Formel aussehn ??? Reicht ein Wich wo drauf steht EV oder gehört da mehr zu?

DankeschöN!
Grüsse-Sven.

Sehr geehrter Herr Burgsmüller,

hiermit erkläre ich an Eides Statt, das ich keine andere Form der
EV kenne, als diese hier soeben von Ihnen gelesene.

Name, Adresse, Ort, Datum, Unterschift

Mit freundlichen Grüßen
Michael

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Hallo Sven,

im Grunde reicht folgende Formulierung:

**„In Kenntnis der Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung erkläre ich (Vorname, Name, vollständige Anschrift) folgendes an Eides statt:

(Schilderung)

Ort, Datum

Unterschrift“**

Das Geschilderte muss unbedingt den Tatsachen entsprechen. Meinungen oder Vermutungen können zwar geäußert, müssen aber zwingend als solche erkennbar sein. Eine falsche eidesstattliche Versicherung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Liebe Grüße
Birgit

Hallo Sven,

der Hinweis von Birgit ist richtig. Eine so abgegebene Erklärng an Eides Statt muss der Wahrheit entsprechen.

Gruss Günter

Vielen Dank an alle Antworter:smile: /owt
Danke und Grüsse-Sven.