Hallo,
wenn steht, dass ein Vorvertrag in der gleichen Form abgeschlossen werden muss, wie der Haupt(kauf)vertrag und der Hauptvertrag muss vom Notar beurkundet werden, dann muss der Vorvertrag damit er die gleiche Form wie der Hauptvertrag hat doch auch beurkundet werden? In einem Beispiel, was so in einem Buch zu lesen ist, würde sich die Form nur auf die Schriftform beziehen, also dass beide Verträge in Schriftform abgeschlossen werden müssen. Der Vorvertrag muss nicht, der Hauptvertrag muss aber vor dem Notar beurkundet werden. Rechtlich würde man aber unter Form nicht nur die Schriftform, sondern doch Schriftform und (!) Beurkundung verstehen, d.h. in diesem Fall hätten Vorvertrag und Hauptvertrag verschiedene Formen?
Grüße und Danke
Martin Unterholzner