Form eines Vertrages

Hallo,

wenn steht, dass ein Vorvertrag in der gleichen Form abgeschlossen werden muss, wie der Haupt(kauf)vertrag und der Hauptvertrag muss vom Notar beurkundet werden, dann muss der Vorvertrag damit er die gleiche Form wie der Hauptvertrag hat doch auch beurkundet werden? In einem Beispiel, was so in einem Buch zu lesen ist, würde sich die Form nur auf die Schriftform beziehen, also dass beide Verträge in Schriftform abgeschlossen werden müssen. Der Vorvertrag muss nicht, der Hauptvertrag muss aber vor dem Notar beurkundet werden. Rechtlich würde man aber unter Form nicht nur die Schriftform, sondern doch Schriftform und (!) Beurkundung verstehen, d.h. in diesem Fall hätten Vorvertrag und Hauptvertrag verschiedene Formen?

Grüße und Danke

Martin Unterholzner

Spontaner Impuls, ohne dass ich nachgelesen habe: Es kommt drauf an! (Im Zweifel ist diese Antwort in der Jurisprudenz aber sowieso immer richtig.) Und zwar kommt es meines Erachtens auf den Formzweck an. Häufig besteht er (auch) in einer Warnfunktion. Den Parteien soll die Bedeutung ihres Vertrages vor Augen geführt werden. Da man sich aber schon durch einen Vorvertrag verpflichtet, würde dieser Formzweck unterlaufen, wenn der Vorvertrag einer weniger strengen Form bedürfen würde oder aber gar keiner. Ist ratio der Formvorschrift nur die des Beweises, könnte ich mir durchaus einen Unterschied zwischen Vor- und "Haupt"vertrag (wie nennt man das eigentlich?) vorstellen.

Levay