Hallo! Es geht um eine etwas komplizierte Situation, die ich gerne schonmal klären möchte. Für jeden Rat bin ich dankbar:
Frau X. ist gerade von einem längeren Auslandsaufenthalt zurückgekommen und schwanger, weshalb sie die nächste Zeit von ALG2 wird leben müssen (nach ihrem Studium hat sie bisher „nur“ bezahlte Praktika gemacht, die nicht als Erwerbstätigkeit gelten). Nach ihrer Rückkehr hat X zuerst bei ihren Eltern im Bundesland A gewohnt, nun aber eine Wohnung für sie, das Kind und ihren bald nachziehenden Verlobten im nahen Stadtstaat B gefunden, wohin sie sich bereits umgemeldet hat (Zweitwohnsitz in A bleibt bestehen) und wo ALG2 beantragt wurde. Der ALG2-Antrag in B ist bereits bewilligt.
Das Problem ist nun folgendes: Da X Verlobter Y aus dem Ausland zuzieht war ein Visumsverfahren nötig, welches im vorigen Wohnort in A gelaufen ist. Das Visum ist bereits bewilligt und wenn Y einreist muss er zur Visumsverlängerung in A angemeldet werden, da sonst das Ausländeramt dort nicht mehr zuständig ist und alles unglaublich kompliziert würde (das wurde X von der Dame im Ausländeramt selbst geraten). Es wäre allerdings günstiger, wenn auch X in A ihren Hauptwohnsitz hätte, zumindest bis das Visum nach der Eheschließung verlängert wurde. Das dauert ab Einreise von Y etwa 3 Monate, dann könnte X sich wieder in B mit Hauptwohnsitz melden.
Nun also die Frage: kann X ihren Hauptwohnsitz wieder in A anmelden, obwohl sie am so entstehenden Nebenwohnsitz in B ALG2 bezieht? Faktisch würde X sich natürlich trotzdem in B aufhalten und dort erreichbar sein, der ganze bürokratische Ablauf beim Ausländeramt in A würde sich dadurch allerdings sehr vereinfachen. Ansonsten kann es nämlich passieren, dass das Ausländeramt in A den Fall an das Ausländeramt in B weiterleitet, wodurch Wartezeiten entstehen können, die im schlimmsten Fall dazu führen könnten, dass Y auch nach der Eheschließung wieder ausreisen muss. Gerade wegen der bevorstehenden Geburt wäre das natürlich furchtbar. Merken die bei der Arge in B überhaupt, wenn X sich für ein paar Monate aus rein formalen Gründen wieder in A mit Hauptwohnsitz anmeldet bzw. ist das überhaupt relevant? Kann X das einfach machen oder ist das zu riskant bzw. rechtswidrig?
Vielen herzlichen Dank für Tipps!