Formales in alter und neuer Rechtschreibung

Leider habe ich derzeit keinen Duden zur Hand, habe aber die Aufgabe, Fehler in einigen Dokumenten zu klassifizieren. Die sind teilweise in alter Rechtschreibung, teilweise in neuer abgefasst, was mich inzwischen etwas verwirrt.

Zuerst die älteren Dokumente nach alter Rechtschreibung:
Wie ist das, wenn es zum Beispiel etwas mit dem Namen „SAVE II“ existiert. Wenn ich da noch ein Wort anfügen will, wie ist das dann mit den Bindestrichen?
Mein Gefühl sagt, es müsse dann „SAVE-II-Programm“ heißen, in dem Text steht’s in der Form „SAVE II-Programm“.

Bei Zusammensetzung von Abkürzung und Wort sind doch eigentlich keine Leerzeichen enthalten, oder? Beispiel: CO2-Emission (im Text steht „CO2 -Emission“)

Gibt es das Wort „verschiedenerlei“ im Hochdeutschen?

Die Dokumente nach neuer Rechtschreibung:
Ich weiß, daß laut Duden früher Abkürzungen mit Leerzeichen geschrieben wurden (also z. B., d. h.). Der durchschnittliche Bürger schreibt das aber zusammen. Wie ist das im aktuellen Duden? Hat sich der dem allgemeinen Sprachgebrauch angepasst? Gibt es einen Unterschied zwischen Amtsdeutsch und Duden?

Folgendes klingt in meinen Ohren falsch: „Das Haus wird heute mit einem Dokument befasst“. Kann man das so sagen?

Und wie ist das mit diesen Amtsdeutsch-Gebilden wie Einkommensteuer, Schadenersatz? Da fehlt ja eigentlich das Fugen-s. Was sagt der heutige Duden dazu? Ist das falsch oder korrekt?

Und ganz allgemein: Bei Eigennamen oder Zitaten in Anführungszeichen gehören davor oder danach nur jeweils ein Leerzeichen, oder? In meinen Dokumenten sind grundsätzlich zwei Leerzeichen gesetzt worden.

Danke und bis denne!
Schnoof

Leider habe ich derzeit keinen Duden zur Hand, habe aber die
Aufgabe, Fehler in einigen Dokumenten zu klassifizieren. Die
sind teilweise in alter Rechtschreibung, teilweise in neuer
abgefasst, was mich inzwischen etwas verwirrt.

Zuerst die älteren Dokumente nach alter Rechtschreibung:
Wie ist das, wenn es zum Beispiel etwas mit dem Namen „SAVE
II“ existiert. Wenn ich da noch ein Wort anfügen will, wie ist
das dann mit den Bindestrichen?
Mein Gefühl sagt, es müsse dann „SAVE-II-Programm“ heißen, in
dem Text steht’s in der Form „SAVE II-Programm“.

Mein Gefühl stimmt mit Deinem Gefühl überein. Begründen kann ich’s Dir nicht.

Bei Zusammensetzung von Abkürzung und Wort sind doch
eigentlich keine Leerzeichen enthalten, oder? Beispiel:
CO2-Emission (im Text steht „CO2 -Emission“)

Ich bin Deiner Meinung. Das Leerzeichen in dem Wort gehört weg.

Gibt es das Wort „verschiedenerlei“ im Hochdeutschen?

Ich denke ja.

Die Dokumente nach neuer Rechtschreibung:
Ich weiß, daß laut Duden früher Abkürzungen mit Leerzeichen
geschrieben wurden (also z. B., d. h.).

Ist immer noch so.

Der durchschnittliche
Bürger schreibt das aber zusammen.

Und macht einen Fehler. Übrigens machen viele durchschnittliche Bürger diesen Fehler nicht.

Wie ist das im aktuellen
Duden? Hat sich der dem allgemeinen Sprachgebrauch angepasst?
Gibt es einen Unterschied zwischen Amtsdeutsch und Duden?

Duden-Deutsch IST Amts-Deutsch. Und wie gesagt, nach einem Punkt einer Abk. gehört ein Leerzeichen. Und wie außerdem gesagt empfinde ich das Weglassen des Leerzeichens nicht als allgemeinen Sprachgebrauch.

Folgendes klingt in meinen Ohren falsch: „Das Haus wird heute
mit einem Dokument befasst“. Kann man das so sagen?

Nein. Aber: Das Haus befasst sich heute mit einem Dokument. Oder: Das Haus wird mit einem Dokument beschäftigt.

Und wie ist das mit diesen Amtsdeutsch-Gebilden wie
Einkommensteuer, Schadenersatz? Da fehlt ja eigentlich das
Fugen-s. Was sagt der heutige Duden dazu? Ist das falsch oder
korrekt?

Das Weglassen des Fugen-s im Amtsdeutschen ist hier und anderswo schon mehrfach zur Sprache gekommen. Ich würde das Fugen-s weglassen, wenn es sich um behördliche Sachen handelt.

Und ganz allgemein: Bei Eigennamen oder Zitaten in
Anführungszeichen gehören davor oder danach nur jeweils ein
Leerzeichen, oder? In meinen Dokumenten sind grundsätzlich
zwei Leerzeichen gesetzt worden.

Ist meiner Meinung nach immer eins zuviel.

Danke und bis denne!
Schnoof

Marco

Hi Schnoof,

anstelle von Spekulationen ein paar klare Antworten:

Mein Gefühl sagt, es müsse dann „SAVE-II-Programm“ heißen, in
dem Text steht’s in der Form „SAVE II-Programm“.

Der Text ist falsch. Richtig ist „SAVE-II-Programm“ , denn:

Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen.
(Quelle: http://www.duden.de/index2.html?neue_rechtschreibung…)

Bei Zusammensetzung von Abkürzung und Wort sind doch
eigentlich keine Leerzeichen enthalten, oder? Beispiel:
CO2-Emission (im Text steht „CO2 -Emission“)

Der Text ist wieder falsch. Richtig ist „CO2-Emission“. Ich kann jetzt den genauen Paragraphen nicht angeben, der das festlegt, aber in keinem Beispiel auf der DUDEN-Seite ist es anders.

Gibt es das Wort „verschiedenerlei“ im Hochdeutschen?

Ja, gibt es.

_ ver|schie|de|ner|lei [-lei]:
verschiedene voneinander abweichende Dinge, Arten, Eigenschaften o. Ä. umfassend: etw. hat v. Ursachen; es gab v. Käse; auf v. verzichten müssen._
(Quelle: DUDEN Universalwörterbuch)

Ich weiß, daß laut Duden früher Abkürzungen mit Leerzeichen geschrieben wurden

… und das werden sie, laut DUDEN, noch immer.

Folgendes klingt in meinen Ohren falsch: „Das Haus wird heute
mit einem Dokument befasst“. Kann man das so sagen?

Ein kranker Satz, wie ich finde, aber DUDEN-konform, wenn „das Haus“ nicht wörtlich gemeint ist:

_ be|fas|sen : […]
2. (bes. Amtsspr.) jmdn. mit einer Aufgabe, Tätigkeit beauftragen, ihn dazu bringen, veranlassen, sich mit etw. Bestimmtem zu beschäftigen, auseinander zu setzen: jmdn. mit etw. b.; der Ausschuss wurde mit der Angelegenheit befasst; das mit dem Fall befasste Kommissariat._

Und wie ist das mit diesen Amtsdeutsch-Gebilden wie
Einkommensteuer, Schadenersatz? Da fehlt ja eigentlich das
Fugen-s. Was sagt der heutige Duden dazu? Ist das falsch oder korrekt?

Im DUDEN stehen in den beiden von Dir angegebenen Fällen beide Varianten.

Bei Eigennamen oder Zitaten in Anführungszeichen gehören davor
oder danach nur jeweils ein Leerzeichen, oder?

Mir fällt auf Anhieb kein Fall ein, in dem der DUDEN zwei Leerzeichen verlangt – entweder keins oder eins. In diesem Fall richtig sind – in dieser Reihenfolge – ein Leerzeichen, das Anführungszeichen unten, der Eigenname/das Zitat, das Anführungszeichen oben, ein weiteres Leerzeichen und der Rest des Textes. Quelle: http://www.duden.de/neue_rechtschreibung/regelwerk/z…

Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.

Gruß
Christopher

Danke
Bis auf den Punkt „jemand wird mit etwas befasst“ ward Ihr Euch ja beide einig. Und da hat Christopher eindeutig den Duden auf seiner Seite. Letztlich war mein Wissen durchaus korrekt, aber die Konsequenz in diesen amtlichen Texten hat mich doch etwas verunsichert.

Danke!
Schnoof

Ich weiß, daß laut Duden früher Abkürzungen mit Leerzeichen
geschrieben wurden (also z. B., d. h.).

Ist immer noch so.

Der durchschnittliche
Bürger schreibt das aber zusammen.

Und macht einen Fehler. Übrigens machen viele
durchschnittliche Bürger diesen Fehler nicht.

Ich hatte es bisher nur im alten Duden normgemäß gesehen. Bei meiner Studienarbeit habe ich mich daran gehalten, aber mein Betreuer hat auf Zusammenschreibung bestanden.

Bis denne
Schnoof