Formalia bei 'anwaltsloser' Klageeinreichung

Hallo und guten Abend zusammen !

Mal angenommen, ein SGB 2-Leistungsempfänger möchte ohne anwaltliche Hilfe, sprich „alleine“, eine Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen wegen einer Leistungsangelegenheit/ Ablehnungsbescheid etc.

Gibt es außer den folgenden Formulierungen NOCH irgendetwas Vorgeschriebenes, ganz Wichtiges oder sehr Ratsames, was man in so einer einer Klageschrift unbedingt aufführen muss oder sollte?! ==>

"- Anschrift, genaue Bezeichnung/Daten des Klägers und des Beklagten

  • dann als Einleitung der Klage:
    "1.) X beantragt einstweiligen Rechtsschutz. Sollte eine Klage beim Sozialgericht für X als Kläger nicht kosten- und gebührenfrei sein, beantragt X hiermit vorsorglich Prozesskostenhilfe und weist ausdrücklich darauf hin, dass er in diesem Falle die vorliegende Klage nur vorbehaltlich einer Prozesskostenhilfe-Bewilligung einreicht.

2.) X beantragt, den Beklagten unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids (…) zu verpflichten , die im Antrag vom (…) genannten Kosten für (…) in Höhe von (…) auszuzahlen.(hier dann genauer Antragsgrund).

3.) X beantragt, den Beklagten zur Zahlung seiner außergerichtlichen und gerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.

4.) X beantragt, den Beklagten zur Erstattung der X durch diese Klage entstandenen/ entstehenden Kosten sowie zur Zahlung von Schadenersatz, sofern X durch die Handlungsweise des Beklagten ein solcher entsteht bzw. entstanden ist, in Höhe des entstandenen Schadens zu verurteilen.-

Darunter dann die genauen Hintergründe, Abläufe, Liste der beigefügten Unterlagen in 2facher Ausführung usw."-

Soweit das Gerüst. Gibt es darin wohlmöglich irgendwelche schlimmen „formellen“ Fehler oder wichtige Ergänzungen…oder muss vielleicht am Text-Ende der Klage auch noch irgendetwas als „Standard“ hingeschrieben werden o.s.?!

Würde mich über ein freundliches fachmännisches/-frauisches „Korrekturlesen“ bzw. Tipps sehr freuen.

Herzlichen Dank im Voraus !

Huhu!

Würde mich über ein freundliches fachmännisches/-frauisches
„Korrekturlesen“ bzw. Tipps sehr freuen.

Na klar, und das natürlich kostenlos. Hier mein Tipp: Bezieher von Leistungen nach dem SGB-II haben Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Das sollten sie zur Entlastung der Gerichte auch ausnutzen.

Hallo!

Würde mich über ein freundliches fachmännisches/-frauisches
„Korrekturlesen“ bzw. Tipps sehr freuen.

Na klar, und das natürlich kostenlos. Hier mein Tipp: Bezieher
von Leistungen nach dem SGB-II haben Anspruch auf Beratungs-
und Prozesskostenhilfe. Das sollten sie zur Entlastung der
Gerichte auch ausnutzen.

Danke für den „Hinweis“. Der Anspruch darauf ist mir bekannt…und ich kann deinen „Standpunkt“ auch grundsätzlich durchaus verstehen. Leider ist es nur so, dass man sich „fachmännischerseits“ häufig scheinbar nicht gerade um SGB2-Klientel reisst, um es mal vorsichtig auszudrücken - da muss man oft weit fahren, um überhaupt jemanden zu finden . Und gerade bei ein wenig kniffeligen Sachen, die eventl. etwas mehr Recherche und Arbeits-/Zeitaufwand erfordern, kriegt man dann durchaus schon mal während seines „Beratungsschein-Termins“ mitgeteilt, dass der „hier für die genaue Abklärung nötige Arbeitsaufwand in keiner Relation zum PKH-Satz stünde“ und sich fachmännischerseits somit nicht rentiert. Wirtschaftlich gesehen wohl auch durchaus verständlich - aber im Ergebnis eben leider auch nicht sehr hilfreich für die Betroffenen… denen dann oft schlichtweg nichts anderes übrig bleibt, als sich letztlich selber so gut es geht kundig zu machen und ihre Sache „alleine“ vorzubringen (und auf eigene Unkosten…von wegen „umsonst“). Theoretischer „Anspruch“ ist eine Sache - Realität halt eine andere…

Versuche doch z.B.einmal, als SGB2-Klient einen Anwalt zu finden, der eine (eigentlich ganz unkomplizierte und „sichere“) Auslandsunterhalts- Sache nur zum PKH-Satz übernimmt…viel Glück dabei ! :wink:

Trotzdem danke…LG :smile:

Hallo nochmal!

Versuche doch z.B.einmal, als SGB2-Klient einen Anwalt zu
finden, der eine (eigentlich ganz unkomplizierte und
„sichere“) Auslandsunterhalts- Sache nur zum PKH-Satz
übernimmt…viel Glück dabei ! :wink:

Für PKH mache ich alles. Das ist sicheres Geld und mir damit allemal lieber als die leeren Versprechungen, eigenmächtigen Kürzungen und Streitereien, denen man sonst so ausgesetz ist. Und in sozialgerichtlichen Verfahren sind die Sätze - verglichen mit zivilrechtlichen Verfahren - ein Traum.

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Hallo!

Leider ist es nur so, dass man sich
„fachmännischerseits“ häufig scheinbar nicht gerade um
SGB2-Klientel reisst, um es mal vorsichtig auszudrücken - da
muss man oft weit fahren, um überhaupt jemanden zu finden .
Und gerade bei ein wenig kniffeligen Sachen, die eventl. etwas
mehr Recherche und Arbeits-/Zeitaufwand erfordern, kriegt man
dann durchaus schon mal während seines
„Beratungsschein-Termins“ mitgeteilt, dass der „hier für die
genaue Abklärung nötige Arbeitsaufwand in keiner Relation zum
PKH-Satz stünde“ und sich fachmännischerseits somit nicht
rentiert.

das kann ich nur bestätigen :frowning:
Eine Bekannte von mir bekam nichteinmal eine Erstberatung mit Beratungsschein. Termin nur gegen zusätzliche Zahlung. Allein die Beratung hätte 100 € gekostet. Sie hat bei mehreren Anwälten für Sozialrecht angefragt. Überall das selbe. Konnte sie sich natürlich nicht leisten und verzichtete auf ihre Rechtsmittel.

Wirtschaftlich gesehen wohl auch durchaus
verständlich - aber im Ergebnis eben leider auch nicht sehr
hilfreich für die Betroffenen…

Einerseits ja. Viele Anwälte haben es auch wirklich nicht leicht.
Aber dann sollen die halt auch nicht als Fachanwalt für Sozialrecht „werben“. Auch bei Anwälten geht es nicht ohne gewisses Engagement.
Der Sozialbereich ist generell unterbezahlt.

TM

Hallo,

Für PKH mache ich alles. Das ist sicheres Geld und mir damit
allemal lieber als die leeren Versprechungen, eigenmächtigen
Kürzungen und Streitereien, denen man sonst so ausgesetz ist.
Und in sozialgerichtlichen Verfahren sind die Sätze -
verglichen mit zivilrechtlichen Verfahren - ein Traum.

das ist ehrenwert, aber wie sehen es deine Kollegen?
Ist das in deinem Umfeld normal?
Ich denke, es kommt auch einerseits ein wenig auf den Rang und Namen an, andererseits eben auch auf die eigene Berufsethik.

Einerseits kann es ein neuer Anwalt sowohl wirtschftlich, oder für den Aufbau eines guten Rufes „nötig“ haben, so zu handeln.
Andererseits kann ein renommierter Anwalt sich derlei schlechter bezahlte Aufträge wiederum eher leisten.

Jedenfalls scheint es einige Anwälte zu geben, die PKH-Kunden auch abgeneigt sind. Aus welchen Gründen auch immer.

TM