Hallo und guten Abend zusammen !
Mal angenommen, ein SGB 2-Leistungsempfänger möchte ohne anwaltliche Hilfe, sprich „alleine“, eine Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen wegen einer Leistungsangelegenheit/ Ablehnungsbescheid etc.
Gibt es außer den folgenden Formulierungen NOCH irgendetwas Vorgeschriebenes, ganz Wichtiges oder sehr Ratsames, was man in so einer einer Klageschrift unbedingt aufführen muss oder sollte?! ==>
"- Anschrift, genaue Bezeichnung/Daten des Klägers und des Beklagten
- dann als Einleitung der Klage:
"1.) X beantragt einstweiligen Rechtsschutz. Sollte eine Klage beim Sozialgericht für X als Kläger nicht kosten- und gebührenfrei sein, beantragt X hiermit vorsorglich Prozesskostenhilfe und weist ausdrücklich darauf hin, dass er in diesem Falle die vorliegende Klage nur vorbehaltlich einer Prozesskostenhilfe-Bewilligung einreicht.
2.) X beantragt, den Beklagten unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids (…) zu verpflichten , die im Antrag vom (…) genannten Kosten für (…) in Höhe von (…) auszuzahlen.(hier dann genauer Antragsgrund).
3.) X beantragt, den Beklagten zur Zahlung seiner außergerichtlichen und gerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.
4.) X beantragt, den Beklagten zur Erstattung der X durch diese Klage entstandenen/ entstehenden Kosten sowie zur Zahlung von Schadenersatz, sofern X durch die Handlungsweise des Beklagten ein solcher entsteht bzw. entstanden ist, in Höhe des entstandenen Schadens zu verurteilen.-
Darunter dann die genauen Hintergründe, Abläufe, Liste der beigefügten Unterlagen in 2facher Ausführung usw."-
Soweit das Gerüst. Gibt es darin wohlmöglich irgendwelche schlimmen „formellen“ Fehler oder wichtige Ergänzungen…oder muss vielleicht am Text-Ende der Klage auch noch irgendetwas als „Standard“ hingeschrieben werden o.s.?!
Würde mich über ein freundliches fachmännisches/-frauisches „Korrekturlesen“ bzw. Tipps sehr freuen.
Herzlichen Dank im Voraus !


