Hallo,
was muss bei einer Patentanmeldung beachtet werden?
Erfindungshöhe und Neuheitsgrad sind die Messlatten für die wirksame Erteilung eines Patentes. Wer’s „ernst“ meint, bzw von seiner Erfindung wirklich so überzeugt ist, dass er bereit ist, dafür zu investieren, wird den Aufwand für (patentanwaltliche) Fachberatung nicht scheuen.
Ansonsten zum selber Aufschlauen : stöbere mal hier
http://www.google.de/search?hl=de&q=patentamt&meta=
-muessen Optionen der Erfindung als Extrapatent angemeldet
werden oder koennen diese in der Beschreibung mit aufgelistet
sein? (Z.B. beim Skateboard: Option: mit Stiel zum Lenken per
Hand)
Man lese sich (erteilte) Patentschriften daraufhin durch.
-Wie genau muss das Patent formuliert sein damit es juristisch
einwandfrei ist?
Gerade der Anspruch (auf den kommts schließlich an) muss eindeutig und unangreifbar formuliert sein.
Reicht es wenn es so formuliert ist damit jeder weiss was gemeint ist.
Nein. Ich glaube zu wissen, was du fragst . Aber führe dir deine Frage mal kritisch vor Augen : Die ist so unpräzise, dass es darauf eigentlich keine eindeutige Antwort gibt.
-Muss in der Beschreibung alles genau beschrieben sein oder
darf man auf eine beigefuegt Zeichnung verweisen?
Ja.
-Was passiert wenn man in den Patentanspruechen auch
Nebensachen mit aufzaehlt die schon patentiert sind - werden
nur diese Dinge dann nicht patentiert
So ist es, solange das Unteransprüche sind.
oder ist das gesamte Patent ungueltig?
Nein, solange der Hauptanspruch Bestand hat.
-Kann man als mittelloser Student finanzielle Hilfen bekommen?
Ja, wenn man jemanden (eine Firma) findet, die an der Verwertung der Idee/Erfindung haben könnte. Bevor man im zweiten Gespräch mit denen die Idee offenlegt eine niet- und nagelfeste Geheimhaltungsverbarung abschließen, wofür entsprechende anwaltliche Unterstützung angeraten ist. Diese Vereinbarung sagt sinngemäß, beide Parteien wollen auf dem Gebiet der „Skateboards“ in offener Weise Erfahrungen austauschen. Eventuelle Neuheiten, die nachweislich vor dem Gespräch bei einer Partei vorhanden waren, werden von dieser Partei als solche ausgewiesen. Die Eigentumsrechte daran verbleiben bei der aufzeigenden Partei. Im Laufe des Gespräches sich ergebende Neuigkeiten werden geistiges Eigentum beider Parteien.
Ein solches Gespräch könnte der Ausgangspunkt sein dafür, dass die Firma derart interessiert ist, gegen Abtretung von Rechten (Cash) die Weiterverfolgung der Idee zu betreiben (Patentierung, Realisierung)
Gruß
Karl