Hallo zusammen,
wenn man aus einer WG ausziehen möchte, in der insgesamt 4 Personen wohnen und alle als Hauptmieter eingetragen sind, braucht man ja die Zustimmung aller Mitbewohner, um aus dem Vertrag rauszukommen. Meine Frage: In welcher Form brauche man die Zustimmung? Schriftlich, klar, aber was muß da alles drinstehn? Was ist wenn die Mitbewohner NICHT zustimmen würden? Vielen Dank für eure Antworten!!!
Hallo,
wie immer kommt es auf den Mietvertrag an. In der Regel haben die WG-Mitglieder nicht untereinander zu kündigen, sondern nur gegenüber dem VM. Es sei denn, alle haben auch untereinander ein vertragliches Verhältnis. Dann käme es auf diesen Vertrag an und was dort vereinbart würde.
Hier einmal einige Parameter für einen WG-Mietvertrag:
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Alle sind Hauptmieter, jeder ist im Mietvertrag mit dem Vermieter genannt. Im Mietvertrag ist festgehalten, daß an eine Wohngemeinschaft vermietet wird. Das ist der klassische WG-Fall. Der Vermieter hat es dann mit mehreren Mietern zu tun anstatt mit einem und die Mieter können vom Vermieter verlangen, daß bei Auszug einer Person ein neues Mitglied aufgenommen werden kann. Manche Vermieter glauben, sie können auch auf die Besetzung der WG Einfluß nehmen, weil sie einzugswillige Kandidaten ablehnen dürfen. Das ist nicht richtig, wenn klargestellt ist, daß an eine Wohngemeinschaft vermietet wurde. Der Konflikt ist von vornherein entschärft, wenn der Vermieter sich nicht einmischt (z.B. weil er weit weg wohnt) oder keine Einzelperson ist (z.B ein Wohnbauunternehmen). Jeder haftet für die volle Wohnungsmiete, nicht nur für seinen Anteil. Sollte ein Mitbewohner also seine Miete nicht bezahlen, müssen die anderen dafür gerade stehen und seinen Anteil begleichen. Diese Gesamthaftung gilt in allen Bereichen: Bei Schäden in der Wohnung stehen alle Mieter dafür gerade.
Die Kündigung des Mietvertrages kann nur durch die Wohngemeinschaft insgesamt erfolgen. Können sich die einzelnen Mitglieder nicht auf ein einheitliches Handeln festlegen, kann jedes WG-Mitglied nach §723BGB das Mietverhältnis beenden und dann die Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses verlangen (KG Berlin WM 92, 323; LG Köln WM 93, 613; LG München II WM 93, 611). Umgekehrt kann auch der Vermieter nur allen Mitgliedern einer WG kündigen. Er kann die Kündigung nicht auf Gründe stützen, die vor dem Eintritt der letzten WG-Mitglieder entstanden sind (LG Lübeck WM 90, 294).
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Das würde also bedeuten, dass im klassischen Fall das WG-Mitglied auszieht und ein neues Mitglied in die Wohnung einzieht und dort in alle Rechte und Pflichten des Mietvertrages eintritt.
Anders würde das aussehen, wenn kein neues Mitglied einziehen soll. Dann müsste der VM über diese Änderung informiert werden und m.E. müssten alle den Mietvertrag kündigen und einen neuen abschließen (wenn der VM zustimmt). Gibt es keine Einigung: siehe oben.
Alles - auch unter den WG-Mitgliedern - schriftlich niederzulegen erscheint mir immer sinnvoller, da die Beweisbarkeit der einzelnen Aussagen und Vereinbarungen verstärkt wird.
Gruß
Nita