Formblatt zur Umstellung auf Pfändungsschutzkonto

Hallo Wissende,

sieht so das Formblatt aus daß man bei seiner Bank ausfüllen muß um sein Konto umzustellen auf ein Pfändungsschutzkonto?

http://www.sfz.uni-mainz.de/Dateien/P-Konto_Beschein…

Und, ist man als Kontoinhaber eine:
geeignete Person gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
?

Gruß
Reinhard

Hallo Unwissender,

nein, das Formblatt zur Umstellung ist bei jeder Bank individuell (es steht aber bei allen fast dasselbe drin).

Wenn Du ledig ohne Kinder bist, hast Du den Freibetrag von 1028,89 automatisch. Bei Unterhaltsverpflichtungen kannst Du Dir den Freibetrag erhöhen lassen. Dafür ist diese Musterbescheinigung geeignet, die Du beigelegt hast.

In diesem Paragrafen sind die Leute benannt, die diese Bescheinigung ausstellen dürfen. Das sind z.B. Ämter, Schuldnerberatungsstellen, aber auch Arbeitgeber und z.B. auch Rechtsanwälte - Du solltest aber vorher fragen, ob das was kostet.

Ebenso solltest Du die Bank fragen, ob man den Freibetrag auch ohne die Musterbescheinigung nachweisen kann. Eine mir sehr gut bekannte deutsche Großbank akzeptiert z.B. auch Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde für Unterhalt für Frau und Kinder. Zusätzlich gibts noch das Kindergeld frei gegen entsprechenden Nachweis (z.B. Bescheid der Familienkasse). Macht aber jede Bank anders.

Gruss

Hans-Jürgen

nein, das Formblatt zur Umstellung ist bei jeder Bank
individuell (es steht aber bei allen fast dasselbe drin).

Wenn Du ledig ohne Kinder bist, hast Du den Freibetrag von
1028,89 automatisch. Bei Unterhaltsverpflichtungen kannst Du
Dir den Freibetrag erhöhen lassen. Dafür ist diese
Musterbescheinigung geeignet, die Du beigelegt hast.

Hallo wissender H-J,

ich danke dir, jetzt blicke ich ausreichend durch.

Gruß
Reinhard