Hallo,
Zeitmietverträge und unbefristete VErträge sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Einen Zeitmietvertrag unterschreibt man nur dann, wenn man entweder keine andere Möglichkeit hat (weil der Vermieter keinen unbefristeten Vertrag will, man aber auf die Wohnung unbedingt angewiesen ist) oder weil man die Wohnung auch selbst tatsächlich nur für die angegebene Zeit benötigt. Zeitmietverträge können von beiden Seiten nur unter sehr erschwerten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden, andererseits gibt es aber auch keinerlei Rechte in Bezug auf eine Verlängerung (natürlich gibt es auch hier Ausnahmen).
Letztendlich musst Du Dich als Mieter aber üblicherweise auch gar nicht um den Vertrag kümmern. Der Vermieter wird mit bestimmten Vorgaben an die Sache herangehen, und man muss dann sehen, in wie weit man verhandeln kann. Der Vertragsentwurf kommt jedenfalls im Regelfall vom Vermieter und er wird sich wohl kaum auf ein vom Mieter mitgebrachtes Formular einlassen.
Gruß vom Wiz
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