Formel für Normalherstellungskosten?

Servus Gemeinde,

ein Gutachten über ein EFH lässt mich ein wenig rätseln. Ich verstehe die Sache mit den Normalherstellungskosten und Basisjahr nicht.

Unser Reihenhaus wurde 1995 erbaut und sollte jetzt durch den Scheidungsfall bewertet werden. Den Anwälten reicht eine einfache Einschätzung nach dem Sachwertverfahren. Ich möchte die Angaben des Gutachters wenigstens nachvollziehen können.

Wie also funktioniert diese Berechnung mit Rauminhalt, Normalherstellungskosten, Basisjahr und Baupreisindex? Gibt es da eine Formel? Wie kommt der Gutachter auf sein Ergebnis?

Mich interessiert nur dieser Zusammenhang, den Rest des Gutachtens habe ich mit meinem mäßigen mathematischen Verständis kapiert.

Danke für freundliche Antworten

da eine Formel? Wie kommt der Gutachter auf sein Ergebnis?

Das sollte der Gutachter in seinem Gutachten detailliert erläutern.

In der Ökonomie hat es zumindestens bis heute noch keiner geschafft, den objektiven Wert einer Immobilie zu berechnen.

Wenn für rechtliche Auseinandersetzungen plötzlich Gutachter auftauchen,
die angeblich den objektiven Wert eines Hauses ermitteln können,
kann sich halt jeder seinen Teil selber dazu denken.