Formel zur Entscheidung Reparatur-/Neubeschaffung

Nach 4 Stunden andauernder Internet-Recherche bin ich am Ende.
Die Frage die mich quält:
Gibt es eine mathematische Formel, mit der ich die wirtschaftlichkeit einer Reparatur im Vergleich zum Neuwert oder Wiederbeschaffungswert ermitteln kann?

Um ein konkretes Beispiel zu bilden:
Wir stellen uns vor, ein Unternehmen besitzt eine Telefonanlage.
Diese wurde für 1.000 EUR erworben und ist nun 4Jahre alt. Die maximale Nutzungsdauer beträgt 10 Jahren.
Somit hat die Anlage eine theoretische Restlebensdauer von 6 Jahren

Nun geht diese Anlage kaputt. Ein vergleichbares neues Gerät würde 1.200 EUR kosten.

Also ist der Zeitwert eines noch funktionierenden Geräts zu ermitteln.

Sachzeitwert = (Wiederbeschaffungswert x Restlebensdauer) / maximale Nutzungsdauer

Sachzeitwert = (1.200 € x 6) / 10 = 720 €

Ab welchem Wert ist nun eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich? Und gibt es dafür eine Formel?

Natürlich dürfen die Reparaturkosten nicht mehr als 1.200 € betragen, dass leuchtet ein.

Die Grenze kann aber doch auch nicht beim Wiederbeschaffungswert liegen, weil dann ein geringer Sachzeitwert (angenommen 100€) bei einem Wiederbeschaffungswert von 1.200€ mögliche Reparaturkosten in Höhe von 1.100€ ermöglichen würden, während ein Höherer Sachzeitwert (1000€) nur Reparaturkosten in Höhe von 200€ rechtfertigen würde.

Selbiges gilt wohl auch, wenn man annimmt, dass die Reparaturkosten den Sachzeitwert nicht überschreiten dürfen.

Bitte helft mir von der Leitung auf der ich stehe runter.

Danke

Moin,

ob es dafür eine Berechnungsformel gibt weiss ich nicht…bei uns gibt es eine Faustformel zur Entscheidungshilfe.
Übersteigt der Reparaturpreis 50% des Neupreises wird ein Neuteil gekauft. Das funzt recht gut im Bereich bis ca.2000,-€. Darüberhinaus wird aber im Einzelfall entschieden ob eine Rep. sinnvoll ist.
Da spielen dann Faktoren wie Alter, Wiederbeschaffbarkeit, Kompatibilität, Neuerungen, Folgekosten etc. eine Rolle.
Bei deiner Telefonanlage würde ich die Grenze bei 500,-€ ziehen…kommt aber darauf an, ob zB. die Neuanlage vielleicht irgendwelche Vorteile hat.
Man sollte also jeden Fall einzeln betrachten.

Gruß Angus

Hallo Angus,

vielen Dank schon mal :smile:
Das ist auf jeden Fall ein Lösungsansatz der sehr vernünftig klingt.
Denn bei allen anderen Varianten können echt in extremfällen sehr seltsame ergebnisse rauskommen.

Vor allem bei der anscheinend für Fahrzeuge geltenden Formel.
Da dürfen die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen.

Wobei da natürlich eingepreist ist, dass man nach dem „Unfall“ nicht wirtschaftlich schlechter dastehen soll als man vorher stand.

Aber bei Telefonanlagen, Frankiermaschinen und anderem teuren Zeug kann man das halt nicht so machen, wenn man keinen schuldigen hat.

Wenn Reparaturkosten 50% des ehemaligen Anschaffungspreis übersteigen ist schon mal echt eine prima Regel.

Hat sonst noch jemand nen Vorschlag?
Sollte man den Zeitwert und den Wiederbeschaffungswert noch irgendwie einpreisen?

Das neue Geräte gebrauchsvorteile durch weiterentwicklung und neue Funktionen haben ist für meine Zwecke vernachlässigbar, weil das mit sicherheit sehr viel höhere Mathematik ist.

Grüße

siehe oben.
Hab das mit dem Antworten glaube ich falsch gemacht.
Grüße

Du mußt auch mal den Hintergrund schildern, wofür du das brauchst.

Näherungsformeln gibt es wie Sand am Meer.

Hallo

Hintergrund ist eine Hausarbeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Es ist also keine Tatsachenentscheidung sondern nur eine Annäherungsformel notwendig die zu brauchbaren Ergebnissen in nahezu allen denkbaren Szenarien führt.

Grüße

Die öffentliche Verwaltung,
das ist ja ein ding.

Die haben es in den letzten Jahren nicht so genau genommen mit dem Geld der Steuerzahler;
wirtschaftlicher Sachverstand war da nicht gefragt.

Jetzt wo das Geld etwas knapper wird,wird zumindstens auch schon mal ein bisschen versucht BWL zu unterrichten;
kann ja eventuell nicht schaden.

4 stundenh Internet, schön und gut;
aber gibt es in der Ausbildung nicht irgendwelche Bücher ?

Näherungsformeln hängen natürlich davon ab,
ob man jetzt bei solchen mehrperiodigen Entscheidungen den Zins mitberücksichtigt.

Ja so langsam kommt man auf den Trichter auch ein wenig mehr mit wirtschaftlichem Sachverstand an Problemstellungen heranzugehen.
Wobei ich denke, dass da immer noch Hopfen und Malz verloren ist.
Und mit den paar unterrichteten Stunden BWL und KLR kommt man nicht allzu weit.

In unserer Bibliothek gibt es dazu keine Bücher, aber ich denke an der nächsten Uni werde ich was finden.

Kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen sind im Rahmen dieser doch recht einfach gehaltenen Hausarbeit nicht zu berücksichtigen.

In der Vorlesung hieß es:
Die Reparaturkosten dürfen den Zeitwert nicht übersteigen.

Mich hat diese Formulierung als generell gültige Regel jedoch nicht überzeugt, daher dachte ich, dass ich mich mit dem Problem mal näher auseinander setze.
Allerdings ist es langsam an dem Punkt angekommen, dass sich der Aufwand für die Teilaufgabe die ich zu lösen habe vorerst nicht rechtfertigt.

Falls Du noch eine simple Annäherungsformel hast die auf einen minimalistischen Sachverhalt nach dem Motto:

Sie sind der Verwaltungsleiter von XY
Die Frankiermaschine der Behörde ist defekt (zum ersten Mal seit der Anschaffung).
Ein Verschulden der Mitarbeiter liegt nicht vor.
Die Maschine wurde vor drei Jahren gekauft und hat damals 4.500,- € gekostet.
Nach dem eingeholten Kostenvoranschlag betragen die Reparaturkosten insgesamt ca. 1.200,-
€.
Die Nutzungsdauer für Frankiermaschinen beträgt 10 Jahre.
Eine gleichwertige, neue Frankiermaschine kostet heute 5.000,- €.

Welche Überlegungen und welche Berechnungen sind in diesem Fall anzustellen?

Passt dann bin ich sehr dankbar :smile:

Ich hab mir den Zeitwert ausgerechnet:

WBW x RLD 5000 x 7
--------- = -------- = 3500,-- EUR
ND 10

WBW Wiederbeschaffungswert; RLD Restlebensdauer; ND Nutzungsdauer

Und stelle mir die Frage wie es nun weiter geht.
Und zwar ohne „mein Bauchgefühl“ zu nehmen.

Reparaturkosten übersteigen nicht Restwert ist nicht zufriedestellend.

Nun hast Du alle Informationen die ich auch habe :smile:

Grüße und noch einen schönen Sonntag Abend.

Der Wert einer Investition ergibt sich aus dem zukünftigen Nutzen gemessen an der Alternative.

Braucht man also die Zahlungsreihe für die Investition und die Zahlungsreihe für die alternative.

So ganz habe ich da noch nicht durchgeblickt.

Investition ist dann der Neukauf.

Alternative die Reparatur.

Muss man dann für die Investition und die Alternative, die Zahlungen, die zu den verschiedenen Zeitpunkten anfallen, ansetzen;
und dann kann man das ganze bewerten.