Formelle Ankündigung für Verwarnung?

Ich habe einen völlig formlosen Zettel an meinem Auto vorgefunden,den könnte faktisch jeder geschrieben /getippt haben.Er war vom Amt für Verkehrsmanagement und " kündigt" mir eine schriftliche Verwarnung an.Keine Adresse ,kein Zeugenname, nichts.
Jetzt flattert mir tatsächlich eine schriftliche Verwarnung über ein Parken im eingeschränkten Halteverbot rein.Mit einem Zeugen ,und ohne Bild.

Grundsätzliche Frage,ist das formell und inhaltlich gängig /richtig?

Besten Dank,
David

Servus,

ja. Eine Verwarnung muss nicht irgendwie „angekündigt“ werden. Der „formlose Zettel“ wird bei Dir am Ort vermutlich verwendet, weil die Behörde von unsinnigen Anträgen auf Einsetzung in den vorigen Stand oder sowas überschwemmt wird, die von Leuten kommen, die so tun, als hätten sie die Verwarnung nicht erhalten.

Falls Du Dich auf die Gewährleistung rechtlichen Gehörs beziehst: Ja, die ist beim geschilderten Vorgehen gegeben, falls die Verwarnung selbst richtig formuliert und vollständig ist. Irgendwelche Ankündigungszettel haben darauf keinen Einfluss.

Prüfen musst Du also die Verwarnung selber. Und nein, ein Bild braucht eine Verwarnung nicht.

Schöne Grüße

MM

Den könnte ja auch jeder wieder abmachen von deinem Auto, oder lesen.

Das Bild gibt es immer, wenn man zu schnell gefahren ist, vermutlich um demjenigen deutlich zu machen, dass es sinnlos ist zu behaupten, man sei nicht selber gefahren.

und das ändert nichts daran, dass die Verwarnung durch den Zettel mit der Ankündigung keineswegs einen formalen Mangel erleidet.

und im vorliegenden Fall hat einer falsch geparkt. Da gibt es üblicherweise kein Bild.

Übrigens: Auch eine Verwarnung wegen Überschreitens der zulässigen Geschwindigkeit wird ohne Bild nicht unwirksam oder nichtig, und es gibt durchaus Behörden, die das oder die „geblitzten“ Bilder nicht mit der Verwarnung übersenden, sondern erst im OWi-Verfahren nutzen, um die Fahrer aufs Kreuz zu legen, die positiv irgendeinen Unsinn über den Fahrer oder ihren eigenen Aufenthaltsort zum fraglichen Zeitpunkt behaupten.

Kurz: Eine Verwarnung bedarf keiner Ankündigung in irgendeiner Form, sie wird durch eine solche aber auch nicht unwirksam oder nichtig. Und muss - egal weswegen sie ausgesprochen wird - auch nicht mit irgendeinem Bild versehen sein.

Schöne Grüße

MM

Wobei ich in letzter Zeit häufiger Mitarbeiter des Ordnungsamts gesehen habe, die ein Foto machen. Manche Kommunen haben in diesem Bereich schon aufgerüstet, um eine bessere Beweislage zu haben.

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Servus,

sind je nach Alphabetisierungsgrad auch ein bissle schneller, als wenn sie den Sünder respektive dessen Kfz-Kennzeichen „aufschrieben“. Insbesondere, wenn sie zu diesem Behuf richtig auldskuhl-mäßig erst den Bleistift anleckten und dann die Brille hochschöben, wie es sich für einen echten Schutzmann gehört.

Wie auch immer: Das Gemeine ist, dass diese Bilder dem Sünder nicht gleich beim ersten schriftlichen Kontakt in der Sache gezeigt werden. Wenn man das ggf. von ihm bevorzugte OWi-Verfahren rationell organisiert, kann man mit dem im Vergleich zum Verwarnungsgeld höheren Bußgeld sogar einen kleinen Schnitt machen - dann ist es ganz zweckmäßig, die Beweismittel nicht von vornherein auf den Tisch zu legen.

Schöne Grüße

MM

Ja und, das war doch schon alles längst bekannt. Warum musst du das nochmal schreiben, als hätte ich das Gegenteil behauptet?

Erläuterung zu meinem von dir kommentierten Beitrag: Er sollte dazu dienen, dem Fragesteller darauf zu bringen, wieso wohl auf dem Zettel keine Adressen oder Zeugen oder sonstwas Wichtiges erwähnt wird, und ferner, wieso man (meiner Vermutung nach) meistens ein Foto, in diesem Falle aber keins erhält.

Oh, bei uns sehe ich öfter Politessen, die falsch geparkte Autos, oder solche, die die Parkdauer überschritten haben, fotografieren. Ob die als „Beweismittel“ mit verschickt werden, weiß ich nicht.

Und bei unserem letzten Treffen in Hamburg habe ich mich mit @DrSoon und @Volker_Malchow noch vor dem Hotel unterhalten, als drei Polizisten (!) sich angeregt über zwei falsch geparkte Autos unterhielten. Die standen beide eindeutig im absoluten Halteverbot. Ich glaube fast, die Polizisten haben auch eine Kamera gezückt, aber ganz sicher bin ich mir nicht. Jedenfalls hat nur das deutsche Auto einen Zettel unter dem Scheibenwischer gehabt, das polnische nicht, obwohl ich dachte, in der EU kann man das durchaus verfolgen. :roll_eyes:

Servus,

Sie werden als Beweismittel (zumindest eine Zeit lang) archiviert.

So besser?

Schöne Grüße

MM

ja, auf jeden Fall. :wink:

Viele Grüße
Christa

Den gibt es in meiner Stadt schon ewig.
Die Gründe:
Den Zahlschein, den es vorher gab, haben manchmal Dritte „aus Spaß“ entfernt. Dann wurde aus dem Verwarnungsgeld automatisch ein Bußgeld, weil der Betroffene nicht zahlte.
Die digitale Erfassung macht eine Benachrichtigung am Auto unnötig, aber der Zettel soll auch einen Lerneffekt auslösen. Zudem weiß der Fahrer dann, dass er bald amtliche Post bekommen wird.
Bei uns wird mittlerweile jeder Verstoß mit einem Foto dokumentiert, aber nur bei Widersprüchen auch herausgegeben. Das Eindrucken in den Bescheid ist wohl zu aufwändig.

Jedenfalls bin ich komplett erstaunt, dass dieses Verfahren, welches bei uns seit über 20 Jahren angewandt wird, nicht überall bekannt ist.

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