Tach,
„Die formell-strafrechliche Kontrolle erlangt dann aber gerade im Zusammenspiel mit der informellen Kontrolle insoweit erhebliche Bedeutung als es um Verfolgungsintensität und Entdeckungswahrscheinlichkeit geht“ (Schöch, 1990 zit. in Düsseldorfer Gutachten II, 2002, S. 27).
Warum hat das formelle Strafrecht eine (große?) Bedeutung für die Entdeckungswahrscheinlichkeit?
Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich hab auch keine Ahnung was mit formell-strafrechtlicher Kontrolle gemeint sein soll…
Wobei formell-strafrechlich klar ist. Aber in wiefern über der formell-strafrechtliche Apparat Kontrolle aus? Welche Kontrolle ist gemeint? Untersuchungshaft, Strafvollzug etc?
Aber wenn das stimmt, dann sehe ich keinen Zusammenhang mit Entdeckungswahrscheinlichkeit.