'Formeln' auf Rechnung

Hi alle,

welche „Formeln“ a la „Zahlbar bis spätestens in … Tagen“, „Gerichtsstand ist …“, „Lieferung bleibt bis …“ etc. verwendet ihr denn so auf euren Rechnungen?

Speziell: für welche Kaufleute ist überhaupt ein Gerichtstand verbindlich? Bzw. gilt das nur für Kapitalgesellschaften oder auch für Personengesellschaften?

gruezi!
Stefan

Hi alle,

welche „Formeln“ a la „Zahlbar bis spätestens in … Tagen“,

Sollte man nicht verwenden, besser ist immer ein eindeutiges Datum wie z.B. „zahlbar bis zum 12.8.2000, ohne Abzüge“. Hat den Vorteil, daß der Schuldner ab diesem Datum ohne Mahnung im Verzug ist. Nach dem neuen „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ ist ein Schuldner automatisch 30 Tage nach Rechnungszugang ohne weitere Mahnung im Verzug.

„Gerichtsstand ist …“,

Ist nur für Kaufleute verbindlich; bei Endkunden ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Käufers.

„Lieferung bleibt bis …“ etc.

Ich formuliere „Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung mein Eigentum.Zahlungen per Scheck oder Bankeinzug gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift auf mein Konto als erfolgt.“

Speziell: für welche Kaufleute ist überhaupt ein Gerichtstand
verbindlich? Bzw. gilt das nur für Kapitalgesellschaften oder
auch für Personengesellschaften?

Das gilt für alle Betriebsformen.

Ich empfehle dir dich an deine zuständige IHK zu wenden; die geben dort kompetent Auskunft. Übrigens gibt es auch eine DIN für Rechnungen.

Hi,

Ich empfehle dir dich an deine zuständige IHK zu wenden; die
geben dort kompetent Auskunft.

Ja, wird wohl das beste sein.

hier gibts gute Infos zum Gerichtstand/Voll/Minderkaufleute:

http://www.wuerzburg.ihk.de/Seiten/service/mb_vollk.htm

Gruezi!
Stefan