Formen der Besteuerung für BU-Renten

Hallo zusammen!
Ich bin auf der Suche nach einer neuen BU-Versicherung, meine alte hat zu wenig Deckung und kann nicht genügend angehoben werden.
Nun hatte ich in der vergangenen Woche bereits Termine mit mehreren Versicherungsvertretern und hab mich beraten lassen.
Ich war erstaunt, wie viele Möglichkeiten es da gibt!

Folgende Möglichkeiten wurden mir offeriert:

  1. Selbsständige BU
  2. BU als Direktversicherung (Entgeltumwandlung, Beitrag vom Bruttogehalt zu zahlen)
  3. Rentenversicherung mit BUZ (teiweise auch genannt: „BU mit Beitragsrückgewähr“), RV dabei Fondsgebunden oder Klassisch
  4. Rürup-Rente mit BUZ (max. 49% des Beitrags dürfen für BU verwendet werden)

Die BU-Versichrung soll rund 1500 € BU-Rente leisten und 5% Beitrags- und Leistungsdynamik beinhalten. Meine Daten: Alter 24, Angestellter Ingenieur

Jetzt einmal ungeachtet der Vor- und Nachteile der einzelnen Produkte, habe ich von 3 Vertretern auch 3 verschiedene Antworten zur Besteuerung einer BU-Rente im BU-Fall erhalten.

Die Antworten gingen von „steuerfrei“ bis hin zu 100% zu versteuern, bzw. waren die sich sogar uneins über die höhe des „Ertragsanteils“. Da schwirrte der Beriffe „abgekürzte Leibrente“ (§ 55 Abs. 2 EstDV) umher.

Nun die Frage:
Wie genau wird im Leistungsfall die BU-Rente aus den o. g. Varianten 1.-4. versteuert, bzw. wie hoch ist der Freibetrag, um keine Steuern zuahlen zu müssen? Nehmen wir mal modellhaft an, 2020 und 2035 würde der BU-Fall eintreten (die Versicherung läuft bis 2049, ich wäre da 38 bzw. 53 Jahre alt).
Wenn die BU in einer staatlich geförderten RV integriert ist (Rürup oder Direktversicherung), so meine ich bisher verstanden zu haben, wäre die BU-Rente generell zu 100% zu versteuern? Andernfalls (nicht-staatlich gefördert) nur der Ertragsanteil, der sich wiederum aus der Restlaufzeit der Rente (bis zum BU-Versicherungs-Ende) ergibt?

Bitte gebt mir etwas mehr Klarheit dabei!!!

Wenn die BU in einer staatlich geförderten RV integriert ist
(Rürup oder Direktversicherung), so meine ich bisher
verstanden zu haben, wäre die BU-Rente generell zu 100% zu
versteuern? Andernfalls (nicht-staatlich gefördert) nur der
Ertragsanteil, der sich wiederum aus der Restlaufzeit der
Rente (bis zum BU-Versicherungs-Ende) ergibt?

Das ist auch mein Wissenstand.

Die Antworten gingen von „steuerfrei“ bis hin zu 100% zu
versteuern, bzw. waren die sich sogar uneins über die höhe des
„Ertragsanteils“. Da schwirrte der Beriffe „abgekürzte
Leibrente“ (§ 55 Abs. 2 EstDV) umher.

Steuerfrei ist falsch!

Nun die Frage:
Wie genau wird im Leistungsfall die BU-Rente aus den o. g.
Varianten 1.-4. versteuert, bzw. wie hoch ist der Freibetrag,
um keine Steuern zuahlen zu müssen? Nehmen wir mal modellhaft
an, 2020 und 2035 würde der BU-Fall eintreten (die
Versicherung läuft bis 2049, ich wäre da 38 bzw. 53 Jahre
alt).

Mal schnell in die Glaskugel der Steuerreformen von 2008 bis 2049 schauen :wink: Derzeit ist der Grundfreibetrag 7664€ für Einkommen.

Wenn die BU in einer staatlich geförderten RV integriert ist
(Rürup oder Direktversicherung), so meine ich bisher
verstanden zu haben, wäre die BU-Rente generell zu 100% zu
versteuern? Andernfalls (nicht-staatlich gefördert) nur der
Ertragsanteil, der sich wiederum aus der Restlaufzeit der
Rente (bis zum BU-Versicherungs-Ende) ergibt?

Kleine Ergänzung, bei der Rürup-BU kommt es auf das Jahr des Bezugsbeginn der Rente an. Diese werden wie die gesetzlichen Altersrenten mit einem bestimmten Prozentsatz zwischen 50% (Renteneintritt 2005) und 100%(Renteneintritt nach 2040) besteuert. Die Prozentsätze entwickeln sich um Zweiprozentschritten ab 2005 (50%) bis 2020 (also dann 80%), ab dann 2021 bis 2040 in Einprozentschritten bis zu 100%(2040).