Formen der Schadenersatzansprüche

Hallo,

bei der Berechnung der vertraglichen Schadenersatzpflicht gibt es die Möglichkeit diese auf Grund des Erfüllungs- oder Vertrauensschaden festzulegen. Bei der gesetzlichen Schadenersatzpflicht muss immer der vorhersehbare und nicht vorhersehbare Schaden ersetzt werden oder gegebenenfalls der frühere Zustand wiederhergestellt werden. Der Eintrag in Wikipedia " Umfang der Schadenersatzpflicht, ihre Minderung " unter http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz unter Punkt 7 zu lesen, bezieht sich doch ausschließlich auf die gesetzliche Schadenersatzpflicht? Gibt es im BGB neben diesen und dem Schmerzensgeld noch andere Formen der Schadenersatzansprüche?

Vielen Dank
Martin Unterholzner

Hallo.
Es kommt ganz darauf an, was man erreichen möchte oder was passiert ist. Es gibt mehrere Formen des Schadensersatzes. Vertraglich gibt es zB. den Schadensersatz, wenn man einen Mangel an einer Kaufsache hat. Grundsätzlich muss man da dem Verkäufer aber erst die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung geben, bevor man evtl. Schadensersatz fordern kann (§ 437 ff. BGB).
Dann kann man natürlich SchE fordern, wenn der Verkäufer eine Pflicht verletzt hat (§ 280 BGB). Genauso kann man SchE verlangen, wenn eine Leistung nicht, oder nicht wie vereinbart erbracht wurde. Auch wenn schon beim Kauf ein Mangel vorlag, kann man SchE verlangen.
Dann gibt es natürlich auch den SchE bei Körperverletzung oder wenn jemand dein Eigentum beschädigt hat (§ 823 BGB).
Dies waren nur ein paar Beispiele. Wie gesagt: es kommt darauf an, was man erreichen möchte.
MfG Nicky