Hallo.
Nehmen wir mal an, daß eine juristische Person (GmbH) ein Darlehen benötigt und von der Bank keines bekommt. Sie bekommt auch keinen Überziehungskredit (Dispositionskredit …). Also leiht ein Gesellschafter (50% Anteil) die benötigten Gelder.
Wo steht geregelt, daß für die steuerliche Anerkennung, daß es ein Kredit ist und nicht etwa eine Einlage, ein schriftlicher Vertrag unabdingbar sei.
Ich kann mich erinnern, daß in den KStR zum Beispiel mal geregelt war, ein mündlicher Geschäftsführervertrag ist steuerlich anzuerkennen, wenn er gemäß Buchhaltung tatsächlich durchgeführt wurde. Also wenn zum Beispiel regelmäßige Lohnsteueranmeldungen abgegeben wurden und das jeweilige Nettogehalt abgeflossen ist.
Wie wäre dies im Falle eines Darlehens an die GmbH?
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald