Formfehler bei Bussgeldbescheid mit Fahrverbot

Guten Tag,
was wäre wenn der Behörde ein Fehler unterlaufen würde, beim ausstellen eines Bussgeldbescheides mit Fahrverbot? Wenn z.B. alle Angaben stimmen würden, ausser die Markenbezeichnung des Autos. Also wenn es so wäre, dass jemand einen Opel fährt, aber im Bussgeldbescheid MERCEDES steht. Hätte derjenige Chancen, dass das Bussgeld mit Fahrverbot verworfen wird? Müsste derjenige Widerspruch einlegen? Allgemeinen Widerspruch oder speziell auf die falschen Angaben? in einem Forum hat jemand geschrieben, dass derjenige Widerspruch einlegen soll, aber nicht den Grund dafür nennen soll, weil sonst der Grund korrigiert werden könnte und das Bussgeld mit Fahrverbot bestehen bleibt…
Vielen Dank im Voraus

ausser die Markenbezeichnung des
Autos.

Hi,

da nicht das Auto den Bußgeldbescheid bekommt, sondern der Fahrer ist das ein heilbarer Mangel. Wenn der Fahrer richtig ist, das Kennzeichen, wird eben ein neuer Bußgeldbescheid ausgestellt.

Chancen, dass das Bussgeld mit Fahrverbot verworfen wird?

Nein

Müsste derjenige Widerspruch einlegen?

Es wäre sowieso ein Einspruch, kein Widerspruch.

oder speziell auf die falschen Angaben? in einem Forum hat
jemand geschrieben, dass derjenige Widerspruch einlegen soll,
aber nicht den Grund dafür nennen soll, weil sonst der Grund
korrigiert werden könnte und das Bussgeld mit Fahrverbot
bestehen bleibt…

Lustige Ansicht, aber dennoch Unsinn.

Wenn jemand gegen den BGB Einspruch einlegt, kann man auch ohne Begründung, will irgendwann jemand doch wissen warum, spätestens der Richter will es wissen. Und wenn der keine Begründung = Grund hat wird der BGB rechtskräftig. Eine falsche Kfz-Marke ist kein Grund.

Q-Gruß

gibts denn immer nur ein Kennzeichen z.b. mit K-ln 1977??

Hi,

jedes Kennzeichen / Zeichenkombination wird nur einmal ausgegeben.

Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, wird die Zeichenkombination eine Zeit gesperrt bevor sie für ein anderes Fahrzeug ausgegeben wird.

Es gibt (bei manchen Zulassungsstellen) die Möglichkeit die Zeichenkombination auf ein Nachfolgefahrzeug zu übernehmen, dann ist die Sperrzeit nur ein Tag.

Es gibt keine zwei Fahrzeuge welche die gleichen Zeichenkombinationen haben.

Q-Gruß

Heilbarer Mangel (oWT)
*tüüt* *tüüt*