Formfehler bei Eigenbedarfskündigung des VM

Hallo,

mein Vermieter hat mir fristgerecht (3 Monate) wegen Eigenbedarf gekündigt.
Allerdings hat er nicht erklärt, für wen die Whg. und zu wann etc. Also ein Formfehler.
Desweiteren hat er nicht auf ein Widerspruchsrecht oder auf die Sozialklausel hingewiesen.

  1. Frage: Wie verhalte ich mich? MUSS ich widersprechen und in welchem Zeitraum?

2.Frage: Mein Freund ich wollen zusammenziehen, dieser steckt aber in wichtigen Klausuren und Diplomarbeit, greift dann auch die Härtefallregelung, obwohl er nicht Mieter ist? (hat noch eigene Wohnung)

  1. Und außerdem hab ich keine Kohle zum umziehen, muss der Vermieter darauf Rücksicht nehmen?

Ich weiß, wer hier einziehen soll, der eigenbedarf ist vermutlich berechtigt. Allerdings stellt sich hier wieder eine Frage.
Die Tochter des Vermieters ist schwanger (Stichtag im juli), wohnt unter mir und möchte mit ihrem 4 jährigen Sohn und neuen Partner meine Wohnung mitbewohnen. Die wohnen derzeit in 3 Zimmer (~75qm) und ich in 45qm. Es ist ein Einfamilienhaus, mit nur unseren beiden Wohnungen.

Frage: Kann der Vermieter mir, vor Geburt des Kindes kündigen, oder hab ich eigentlich bis Juli Zeit?

Ist es überhaupt ein tatsächlicher Eigenbedarf?

ich hab soviele Fragen, ich hoffe, man steigt durch und bekomme Antworten!
Grüße, lilo

Hallo,

ich bin kein Spezialist in Sachen Mietrecht, aber aus dem Bauchgefühl heraus würde ich sagen, so richtig viel gewinnen kannst du eh nicht.
Du musst wahrscheinlich eh deinem Vermieter sagen, dass er einen Formfehler bei der Kündigung gemacht hat, um irgendwas zu erreichen, was zur Folge hat, dass er dir dann richtig kündigt, ohne Formfehler und dann hast du vielleicht einen Monat gewonnen oder so.
Ich würde an deiner Stelle einfach mal mit dem Vermieter reden, ob es nicht möglich wäre, bis nach dem Diplom von deinem Freund zu warten, bis du ausziehen musst.
Wenn der Vermieter da auf stur schaltet, wäre es nicht vielleicht eine Alternative, dass du ein paar Wochen bei deinem Freund in seiner jetzigen Wohnung mit wohnst, bist du für euch beide eine schöne Wohnung gefunden hast? (Du kannst dann ja auch durch die Wohnungssuche deinen Freund größtenteils seine Ruhe lassen, wär von daher nicht schlecht, find ich jetzt)

Viele Grüße, Christina

Hallo nochmal,

also ich hab ein paar Freunde die fast fertig sind mit Jura Studium alle.
Als ich mit denen weg war gestern, habe ich die mal gefragt.
Also Eigenbedarf ist es auf jeden Fall und die meinten auch sie könnten sich bei deiner Schilderung auch net erklären wo da der Formfehler sein soll, weil einer Miet-Kündigung keiner bestimmten Form bedarf? (Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, haben die aber gemeint)
Ist auch nicht so wichtig, viel wichtiger ist, dass die meinten, dass erst letztens die Rechte des Vermieters in Sachen Eigenbedarf gestärkt wurden und dass du da relativ wenig Chancen haben wirst was zu machen.
Tut mir leid für dich, aber ich wollte dich darüber noch informieren.

Viele Grüße, Christina

Hallo Christina, das ist ja total nett, dass du nochmal gefragt hast. vielen lieben dank.

also, ich habe das mehrmals gegoogelt… und… es ist ein formfehler, weil er definitiv sagen muss, für wen die wohnung denn sein soll. das hab ich immer wieder gelesen.
hmm, paßt nicht mit der aussage deiner freunde zusammen, aber…

Das habe icgh unter mehreren Sachen mal raus kopiert.

"Schriftliche Begründung

Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben genau darlegen, warum er oder ein Angehöriger die Wohnung gerade jetzt benötigt und um wen es sich dabei handelt. Er muss also den Sachverhalt konkret schildern, was sich viele Eigentümer einfacher vorstellen, als es ist. Denn dazu gehört auch, dass er seine aktuellen Wohnverhältnisse darlegt bzw. die seines Verwandten, der einziehen möchte. Dadurch soll den Mietern die Chance gegeben werden, die angegebenen Gründe auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Fehlen die hierfür notwendigen Angaben, ist die Kündigung unwirksam und kann auch nicht durch das Nachschieben von Gründen wirksam werden."

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen…

letztendlich ging es mir darum, zu wissen, ob ich überhaupt widerspruch einlegen muss, oder die kündigung nur so zur kenntnis nehmen brauche. ob das reicht. vielleicht muss man ja innerhalb 4 wochen widersprechen und ihm sagen, dass er da einen fehler gemacht hat?!

ich werde so oder so mit ihm sprechen müssen, würde gerne den Zeitdruck rausnehmen lassen… aber wenn er stur bleibt, dann kann ich sagen, wenn du freiwillig nicht willst, dann schreib mir mal ne neue kündigung, zum 1.6.! aber nicht, das die widerspruchsfrist (wenn es eine gibt) abläuft.
wenn jetzt noch kein eigenbedarf vorgelegen hätte, dann hätte ich noch mehr zeit. nur um zeit und Geld sparen geht es mir. zusammen ziehen wollen wir eh, nur dann wann wir wollen und können.
und zu meinem freund zu ziehen ist plan B! welch umstände… die ich gerne vermeiden würde.

…wollte ein paar sicherheiten sammeln, bevor ich in die höhle des löwen gehe.

Danke nochmals für deine bemühungen

viele grüße, kristine