Hallo,
mein Vermieter hat mir fristgerecht (3 Monate) wegen Eigenbedarf gekündigt.
Allerdings hat er nicht erklärt, für wen die Whg. und zu wann etc. Also ein Formfehler.
Desweiteren hat er nicht auf ein Widerspruchsrecht oder auf die Sozialklausel hingewiesen.
- Frage: Wie verhalte ich mich? MUSS ich widersprechen und in welchem Zeitraum?
2.Frage: Mein Freund ich wollen zusammenziehen, dieser steckt aber in wichtigen Klausuren und Diplomarbeit, greift dann auch die Härtefallregelung, obwohl er nicht Mieter ist? (hat noch eigene Wohnung)
- Und außerdem hab ich keine Kohle zum umziehen, muss der Vermieter darauf Rücksicht nehmen?
Ich weiß, wer hier einziehen soll, der eigenbedarf ist vermutlich berechtigt. Allerdings stellt sich hier wieder eine Frage.
Die Tochter des Vermieters ist schwanger (Stichtag im juli), wohnt unter mir und möchte mit ihrem 4 jährigen Sohn und neuen Partner meine Wohnung mitbewohnen. Die wohnen derzeit in 3 Zimmer (~75qm) und ich in 45qm. Es ist ein Einfamilienhaus, mit nur unseren beiden Wohnungen.
Frage: Kann der Vermieter mir, vor Geburt des Kindes kündigen, oder hab ich eigentlich bis Juli Zeit?
Ist es überhaupt ein tatsächlicher Eigenbedarf?
ich hab soviele Fragen, ich hoffe, man steigt durch und bekomme Antworten!
Grüße, lilo