Ich bin Mitglied eines gemeinützigen Eingetragenen Verein. Die Vorstandschaft hat zurJahreshauptversammlung nur mittels E-Mail eingeladen.Die Satzung sagt klar schriftliche Form, also per Post.
Trotz vorheriger Diskussion über die korrekte Form der Einladung wurde die Versammlung durchgeführt.
Die alte Vorstandschaft wurde entlastet und eine Neuwahl durchgeführt.
Nachdem bei einem Wahlergebnis keine Mehrheit erreicht wurde, rief jemand aus der alten Vorstandschaft ein „Mitglied“ an um seinen Vorschlag durchzusetzen.
Da ich die Wahl dann wegen Formfehler angefochten habe wird die Wahl nun im Dezember wiederholt.
Frage: Wer ist aktuell überhaupt Vorstand? Die alte Vorstandschaft, die Neue, oder gibt es vielleicht gar keine ?
Ist es zulässig Personen zur Wahl zu rufen, dürfen Mitglieder während der Wahl gehen?
Ich weiß, das klingt alles ziemlich konfus, ist es leider auch.
Vielen Dank für ihre Meinungen schon mal.
Gruß M.Meißner
Das scheint sich eher zu einem rechtlichen Problem zu entwickeln, wozu Rat eines Rechtsgelehrten notwendig ist - leider kann ich dazu nichts beitragen.
Hallo Markus Meißner,
wenn die Wahl wiederholt werden muß, kann der aus einer ungültigen Wahl hervorgegangene neue Vorstand selbstverständlich nicht Vorstand im Sinne des Vereinsrechts sein. Es bleibt der alte Vorstand zuständig für die Vereinsführung. Der einzige Grund davon abzuweichen ist, wenn die Satzung zwingend einen festen Termin für die Vorstandswahl vorschreibt und dieser abgelaufen ist, dann wäre ein kommissarischer Vorstand zu berufen, der aber keine Entscheidungen für den Verein treffen darf, sondern sich ausschließlich mit der Vorbereitung der Dezemberwahl befassen darf. Im übrigen dürfen Mitglieder zur Wahl aufgefordert werden und andere dürfen nach Hause gehen , wenn sie keine Lust mehr haben. Letzteres hat aber in diesem Fall keine Bedeutung mehr, es wird doch sowieso neu gewählt.
MfG Achim
Ich bin Mitglied eines gemeinützigen Eingetragenen Verein. Die
Vorstandschaft hat zurJahreshauptversammlung nur mittels
E-Mail eingeladen.Die Satzung saHallo Markus MeisnerNeuwahl
durchgeführt.
Nachdem bei einem Wahlergebnis keine Mehrheit erreicht wurde,
rief jemand aus der alten Vorstandschaft ein „Mitglied“ an um
seinen Vorschlag durchzusetzen.
Da ich die Wahl dann wegen Formfehler angefochten habe wird
die Wahl nun im Dezember wiederholt.
Frage: Wer ist aktuell überhaupt Vorstand? Die alte
Vorstandschaft, die Neue, oder gibt es vielleicht gar keine ?
Ist es zulässig Personen zur Wahl zu rufen, dürfen Mitglieder
während der Wahl gehen?
Ich weiß, das klingt alles ziemlich konfus, ist es leider
auch.
Vielen Dank für ihre Meinungen schon mal.
Gruß M.Meißner
Hi, was für eine Story.
Ich würde darauf tippen, dass derzeit niemand im Vorstand ist, aber leider kenne ich mich in diesem Fall rechtlich nicht aus, sorry. Daher kann ich nicht helfen.
Ich hoffe es meldet sich noch jemand.
Gruß
Neo
Hallo,
meiner Meinung war die Einladung zur Jahreshauptversammlung aufgrund des Formfehlers ungültig, somit auch alle auf der JHV gefassten Beschlüsse. Somit ist der alte Vorstand noch in Amt und Würden, und auch nicht entlastet!!
Wir sind ein freies Land, natürlich dürfen Vereinsmitglieder die Versammlung verlassen, wenn sie möchten. Dies sollte allerdings im Protokoll vermerkt werden, damit die Zahlen der Abstimmung (ja , nein, enthalten) schlüssig sind. Da es anscheinend in eurem Verein Unstimmigkeiten gibt, halte ich das für sehr wichtig.
LG
Hallo Herr Meissner,
wenn in der Satzung des Vereins die schriftliche Form der Einladung für die Jahreshauptversammlung festgeschrieben ist, dann hat sich der Vorstand auch daran zu halten.Es wird ja vor einer Jahreshauptversammlung immer festgestellt, ob auch ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Wenn es nicht zu einer Neuwahl gekommen ist, ist immer noch der alte Vorstand in der Haftung und im Amt, da ein Verein nicht ohne kann. Vielleicht finden Sie auch genaueres in der Satzung. Nirgendwo wird soviel Wert auf eine Satzung gelegt, wie bei einem Verein.
VG
Ulrike
Hallo Markus,
Rechtstipps kann ich hier nicht geben, aber bei uns gibt es ähnliche Festlegungen in der Satzung und wenn ein Mitglied die ordnungsgemäße Einberufung/Einladung moniert, so würde bei uns die Versammlung verschoben werden müssen. Nun hat Eure versammlung stattgefunden, es wurde nicht moniert und ein neuer Vorstand somit ordentlich gewählt. Dieser ist meines Erachtens dann auch der amtierende Vorstand und in das Vereinsregister mit den erforderlichen Unterlagen (Beschluß+Protokoll der MV…)einzutragen.
PS: ich glaube nicht, dass bei uns jemand auf die Idee gekommen wäre, per Mail einzuladen-es sei denn es ist ausdrücklich lt. Satzung möglich. Ein Fax hätte der Schriftform genügt.
Gruß
Peter