Formfehler im Mietvertrag

Hallo Zusammen,

ich wohne mittlerweile seit knapp 7 Jahren in meiner Wohnung und habe diese vor 1 Woche Gekündigt, weil ich umziehen will. Ein Kollege von mir hat erwähnt, dass ich die Wohnung nicht Renovieren muss, weil bla… hab mich da dann etwas schlau gemacht und die gewonnenen Informationen mit meinem Mietvertrag verglichen.

Dabei sind mir (Nach 7 Jahren, ich dummerchen xD) teils Erhebliche Formfehler(und ich meine NICHT die Rechtschreibfehler xD) aufgefallen.
Um das ganze zu verdeutlichen stelle ich mal einige Bilder ein:

So, das sind mal seite 1 und 2 der „Zusatzvereinbarung“.

Jetzt kommt aber der Koffer!!!

Das ist Quasi die Erste Fassung des zu beginn abgeschlossenen Mietvertrags.
Man beachte die Abschnitte, „Personalien Mieter/Vermieter“, „Wohnfläche“ sowie den oberen teil des Paragraphen Miete, in dem eigetragen werden muss.

Nach ca. 5 oder 6 Jahren nach vertragsabschluss Stand aufeinmal mein Vermieter unverhofft vor der Tür und meinte "Hast dir mal deinen Mietvertrag angeschaut Da hab ich vergessen bei „Miete einen Betrag rein zu schreiben“. Anschließend gab er mir die Folgende ausfertigung in die Hand.

Man beachte wieder die gleichen Bereiche wie oben.

Muss er mir nun die Miete (Teil-) Rückerstatten oder was draufzahlen ? Und wie schaut das aus mit Renovieren?

Ich bitte allgemein um Feedback und Meinungen über die Formfehler und meine Möglichkeiten damit umzugehen.

Vielen dank im Vorraus

Hallo:

Zur Verwechslung von Mieter und Vermieter:
Das ist vollkommen unerheblich, weil ja klar ist, wie es gemeint war.
Google: „Falsa demonstratio non nocet“.

Zur Nebenvereinbarung:
Ist diese im eigentlichen Mietvertrag aufgeführt?

Zur Rechtmäßigkeit der Nebenvereinbarung an sich:
Gerne wird bei Urteilen zu Mietverträgen übersehen, dass Klauseln, die einseitig den Mieter benachteiligen, auf Grund der Regelungen zu allgemeinen GEschäftsbedingungen (ehemals im AGB-Gesetz, nun in den §305-310 des BGB) gekippt wurden.
Die Nebenvereinbarung scheint individuell verabredet zu sein, sie hat dann nicht den Status von AGB, sondern fällt unter den Begriff „pacta sunt servanda“ - Verträge müssen erfüllt werden.
Einzelne Formulierungen, etwa die zur Kündigung, sind trotzdem zu verwerfen, weil es entsprechende Regelungen im BGB gibt, die besagen „Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“.

Die Miethöhe scheint einvernehmlich „280€“ warm gewesen zu sein. Das Herumgeiere mit einmal 180€+100€NK und das andere mal 280€ scheint, da auch hier im Grunde klar war, was gemeint war, unerheblich.

Über die Dreistigkeit der Nebenvereibarung muss man fast lachen.
Allerdings musst du dir auch mal die Frage gefallen lassen, warum du so etwas überhaupt unterschrieben hast.