Formfehler in Kündigung?

Hallo,

ich habe eine Frage. Jemand hat eine Kündigung per Einschreiben erhalten. Im Adressfeld ist der korrekte Name und die korrekte Adresse aufgeführt, in der Ansprache steht aber anstelle von „Sehr geehrter Herr XYZ“ „Sehr geehrter Herr ABC“, also ein anderer Name eines Kollegen. Handelt es sich hierbei um einen Formfehler?

Und wie geht man gegen diesen vor?

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo,

Auch Hallo,

Im Adressfeld ist der korrekte Name und
die korrekte Adresse aufgeführt, in der Ansprache steht aber
anstelle von „Sehr geehrter Herr XYZ“ „Sehr geehrter Herr
ABC“, also ein anderer Name eines Kollegen. Handelt es sich
hierbei um einen Formfehler?

Ja, wobei die evtl. Rechtsfolge von weiteren Umständen abhängig sein könnten, die aus dem Posting nicht erkennbar sind.

Und wie geht man gegen diesen vor?

Indem man so schnell wie möglich zum Fachanwalt geht.

Vielen Dank für die Hilfe

Scho’ recht

Hallo,

ich habe eine Frage. Jemand hat eine Kündigung per
Einschreiben erhalten. Im Adressfeld ist der korrekte Name und
die korrekte Adresse aufgeführt, in der Ansprache steht aber
anstelle von „Sehr geehrter Herr XYZ“ „Sehr geehrter Herr
ABC“, also ein anderer Name eines Kollegen. Handelt es sich
hierbei um einen Formfehler?

was hältst Du von http://bundesrecht.jurmatix.de/bundesrecht/bgb/__133… ?

Gruß

S.J.

Was musst du noch wissen? Oder wie kann ich deine antwort verstehen?

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Was musst du noch wissen? Oder wie kann ich deine antwort
verstehen?

Letztendlich müßte ich diesen Brief als vollständiges Exemplar vor mir liegen haben, um beurteilen zu können, ob der von Steve angegebene § 133 BGB zum Tragen kommt.
Deswegen noch mal der Rat: Ab zum Anwalt.

Hallo

ich habe eine Frage.

Das haben hier die meisten.

Jemand hat eine Kündigung per
Einschreiben erhalten. Im Adressfeld ist der korrekte Name und
die korrekte Adresse aufgeführt, in der Ansprache steht aber
anstelle von „Sehr geehrter Herr XYZ“ „Sehr geehrter Herr
ABC“, also ein anderer Name eines Kollegen. Handelt es sich
hierbei um einen Formfehler?

Ja, aber um einen rechtlich unbeachtlichen. Das Schreiben wendet sich an den, der im Adressfeld steht. Die Anrede dagegen - hier falsch - ist eine reine Höflichkeitsfloskel. Schau dir zum Beispiel mal eine Rechnung an. Da steht auch nur eine Anschrift des Rechnungsempfängers, aber keine Anrede.

Und wie geht man gegen diesen vor?

Gegen den Formfehler oder gegen den fälschlich genannten Kollegen?

Spaß beiseite: Da muss schon mehr Nachlässigkeit vorliegen als nur das. Aber die Chancen dafür stehen ja nicht schlecht. Die Kündigung scheint mit heißer Nadel gestrickt worden zu sein. Also: Ab zum Fachanwalt!

Gruß
smalbop