Guten Tag,
ich habe meinen Vermieter verklagt. Mein Vermieter ist einer von insge. 4 Pers., die zus. eine GbR bilden (aktuelle Auskft. Gr.bu.amt). Nun riet mir gestern jmd., dass die Klage wegen dieses Formfehlers ungültig sei, da ich hätte alle 4 Personen der GbR namentlich nennen müssen.
Erste Frage: Ist das richtig?
Zweite Frage: Gibt es Fristen, wenn ich das noch ändern möchte? Wie lang sind die ab Klageeinreichung?
Für klärende Antworten vielen Dank.
mfg
Blond007
Hallo,
m.E. ist es richtig, dass alle an der GbR beteiligten Personen namentlich genannt werden müssen, d.h. gegen alle wird Klage erhoben.
Ich würde eine Klageerweiterung sofort bei Gericht nachreichen; ob das Gericht das anerkennt kann ich nicht beurteilen. Der Versuch ist es allemal wert.
(Ist eigentlich kein Mietrechtsproblem!)
Gruß suver