Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe im März 2010 ein Gästehaus gemietet. Der Mietvertrag wurde von keinem Fachmann sondern dem Besitzeer des Hauses angefertigt. Ettliche Schäden im Haus würden vor Mietbeginn aufgelistet und kleine Anliegen von Mir beseitigt. Die grossen Anliegen wie z.B. die Reperatur und Ausbau des Daches und damit die Wärmedämmung wurden Zeitnah auf den Herbst verlegt.
Nun hat seit Wochen die Heizperiode begonnen, Die Gästezimmer sind aber nicht vermietbar eilderweil ein lange zurückliegender Wasserschaden nun seine volle Wirkung zeigt: Feuchtkalt und durch das nicht Fertige Dach auch noch Zugig. Ich bin zwischenzeitlich mit dem Vertrag zu einem Anwalt um in Prüfen zu lassen. Dieser meinte das ich Fristen setzen muss, der Vertrag aber jederzeit wegen mangelder Form kündbar ist. Nun habe ich Ihn unter frist gesetzt, die schon lange bekannten und ausgibig diskutierten „Schwachstellen“ zu beseitigen. Nun meine Frage:Kann der Vermieter, bloss weil Ihm meine „Gangart“ nicht passt ,die Er ja dadurch heraufprovoziert hat weil Er nicht in die „Gänge“ kommt,seinen eigenen Vertrag aufgrund der fehlenden Form oder einem anderen Grund Kündigen?
Hallo Schimmelpilz,
auf rechtlichem Terrain ist so gut wie alles möglich. Frage unbedingt auch in dieser Sache den Anwalt!
Grüße
Bernd
Hallo Schimmelpilz,
auf rechtlichem Terrain ist so gut wie alles möglich. Frage
unbedingt auch in dieser Sache den Anwalt!
Grüße
Bernd
Hallo Bernd…
danke für die schnelle Antwort.
Der Anwalt kann erst laufen wenn er etwas in der Hand hat,also der Vermieter irgendwelche Schritte unternommen hat. Bis dahin stehen mögliche Antworten zu genauso vielen Fragen.Ich versuche nur mir im Vorfeld etwas Licht in mein Dunkel zu bringen um im "Ernstfall"besser Diskutieren zu können. Ich bin bisher der Meinung das Er diese Miesere angezettelt hat. Ich habe nun mal mietunwürdige Zustände.
Grüsse, Alex