Formfehler?

Hallo, liebe Rechtskundige,

folgende Situation: Ich wurde verklagt wegen einer Rechnung, die ich nicht begleiche, da nach meinem Dafürhalten der entsprechende Auftrag nicht erfüllt wurde.

Seit mehreren Monaten nun gehen die Klageschriften und die entsprechenden Erwiderungen hin und her, als Zeuge wird immer ein Mit-Geschäftsführer der Firma benannt. Der hat so ziemlich alles Mögliche angeblich bezeugen wollen, auch Termine, die niemals stattgefunden haben, worauf mein Anwalt hinwies.
Bei der Güteverhandlung stellt sich nun heraus, dass die bisherige Klägerin gar nicht Geschäftsführerin ist, obwohl so offiziell auf dem Papier ausgewiesen und mich also gar nicht verklagen kann in dieser eigenschaft. Sie habe die Angabe „nur so“ auf dem Briefpapier stehen gehabt, sagt sie, sei aber nie im Handelsregister eingetragen gewesen. Magischerweise hat sie den Auszug aus dem Handelsregister gleich dabei. Also wird die bisherige Klägerin plötzlich zur Zeugin und der bisherige Zeuge wird zum Kläger. Die neue Zeugin wird auch sofort des Raumes verwiesen, da sie wohl als Zeugin auf derartigen Vor-Verhandlungen nichts zu suchen hat.

Ich kann es schwer glauben, dass so etwas zulässig ist. Baut nicht die ganze Klage hier schon auf falschen Voraussetzungen auf?

Darf man sich überhaupt als Geschäftsführer ausgeben, wenn man es gar nicht ist?

Danke für eure Tipps

Lilly

Darf man sich überhaupt als Geschäftsführer ausgeben, wenn man
es gar nicht ist?

Nö, darf man eindeutig nicht! Hier kann man sich für die „Freundlichkeiten“ revanchieren, indem man den Verstoß beim Handelsregister meldet und ein Ordnungsgeld anregt.

Wegen der anderen Fragen: Am Besten den Anwalt fragen, der die komplette Angelegenheit schon kennt.