Formlose Einigung bindend?

Hallo an Alle.

Situation: In einem Haus gibt es Wohnung EG und Wohnung OG. OG bewohnt ein alleinstehender Doktorand, Wohnung EG steht leer. Der Hausbesitzer will die Immobilie an eine Partei komplett vermieten und bittet Bewohner A um eine Einschätzung, wie lange er noch da wohnen will. Bewohner A gibt eine Auskunft „Ende 2008“. Daraufhin bietet Hausbesitzer EG zur Zwischenmiete bis Ende 08 an, findet aber keinen Zwischenmieter. Familie B möchte das Haus mieten und erklärt sich bereit, solange nur die EG-Wohnung zu nehmen, bis OG frei wird. Eintrag im Mietvertrag „Anrecht auf die OG-Wohnung, sobald diese frei wird, was voraussichtlich Ende 2008 der Fall sein wird“.

Der Auszug des Mieters A (OG) verzögert sich immer mehr, bis schließlich 2010 ein Abfindungsangebot gestellt wird, das einen Auszug in vier Monaten umfasst und einen Mietaufhebungsvertrag. Der Mieter A nimmt das Angebot mündlich und schriftlich an, möchte aber den Mietaufhebungsvertrag nicht unterschreiben, solange er keine Alternativwohnung hat. Mittlerweile sind die vier Monate um und der Mieter A möchte den Umzug als gescheitert betrachten. Mieter B steht jetzt vor großen Problemen, weil er in der jetzigen Wohnsituation nicht bleiben kann, die Wohnung EG ist viel zu klein. Kann Mieter B oder der Hausbesitzer irgendwelche Schritte unternehmen, Mieter A zu kündigen? Ist die Zusage von A bindend?

Hallo Nannikl,

Der Mieter A nimmt das Angebot mündlich
und schriftlich an,
möchte aber den Mietaufhebungsvertrag
nicht unterschreiben,

das verstehe ich nicht. Wurde in diesem Mietaufhebungsvertrag keine Frist angegeben, bzw. das Abfindungsangebot separat vereinbart?

Aber abgesehen davon gelten auch müdlich geschlossene Verträge. Das Problem dabei ist jedoch oft das Beweisproblem, wenn keine Zeugen dabei waren.

Kann Mieter B
oder der Hausbesitzer irgendwelche Schritte unternehmen,
Mieter A zu kündigen? Ist die Zusage von A bindend?

Üblicherweise ist es vermieterseitig recht schwierig einen Mietvertrag zu kündigen, wenn der Mieter sich nichts zu Schulden lassen kommt. (Z.B. Mietrückstände in Höhe von 2 Monatsmieten, Störung Hausfriedens o.ä)

TM