angenommen jemand hätte etwas bei Ebay verkauft und der Käufer hätte per Überweisung bezahlt, könnte dieser eine formlose Quittung verlangen oder würde der Überweisungsbeleg der Bank für den Käufer als solcher reichen?
Habe nämlich noch nie gehört das jemand für eine Zahlung per Überweisung eine Quittung bräuchte?
moin,
bei Privatpersonen reicht der Nachweis per Kontoauszug. Barverkäufe können auf einem normalen Block oder Quittung geschrieben werden. Da sollte Betrag, Benennung der Ware, und Namen stehen. Bei Gewerbe ist meist eine Rechnung dabei. Vorkasse versteht sich von selbst. Bei Ebay-Kleinanzeigen sollte Zug um Zug gewechselt werden; persönliche Abholung.
MfG
wenn der Käufer ein Unternehmer im Sinn des UStG ist, ist der Verkäufer gem. § 14 Abs 2 Nr. 2 UStG verpflichtet, eine Rechnung auszustellen; bei Kleinbeträgen bis 150 € eine Quittung gem. § §§ UStDV.
Wenn der Käufer kein Unternehmer ist, ist der Käufer berechtigt, eine Rechnung auszustellen.
Ob und wofür der Käufer einen Nachweis über die Verwendung der Überweisung braucht, kann dem Verkäufer übrigens herzlich egal sein, er braucht sich darüber überhaupt keine Gedanken zu machen. Er schreibt die Rechnung, tütet sie ein, pappt eine Briefmarke drauf und feddisch.