Formular Antrag auf erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Das Ausfüllen des Formulars/Antrag bereitet Schwierigkeiten: Es geht um die Pfändung eines Schuldners (=Kunde). Es gibt keinen Drittschuldner. Welches Kreuzchen im Bereich „Forderung aus Anspruch“ (Möglichkeiten A-G) muss gesetzt werden? Schuldner ist der Kunde direkt, dieser ist Selbständig, es gibt also keinen Arbeitgeber. Von Bank, Versicherungen etc. gibt es keine Kenntnis.
Oder wird am Ende das falsche Formular genutzt?

Hallo,

der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dürfte nur möglich sein, wenn ein Drittschuldner bekannt ist.

Hier müsste meines Erachtens ein Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt werden.

Dieses Formular kann man auch downloaden.

Hallo,

es gibt also keinen (bekannten) Drittschuldner, aber es gibt schon einen Titel gegen den Schuldner, oder?

Soweit die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung vorliegen wäre es in diesem Fall wohl das beste den Gerichtsvollzieher zu beauftragen (Vermögensauskunft (VA), ggf gleich kombiniert mit Vollstreckungsauftrag).
Aus der VA könnten sich Angaben zu Drittschuldnern ergeben.

ml.

Hallo,

der falsche Weg und das falsche Formular. Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann man nur FORDERUNGEN pfänden, die der Schuldner gegen einen Dritten hat.

Wenn dann nur wie alle schon gesagt haben, einen Gerichtsvollzieher beauftragen und ggf. die Abnahme der Vermögensauskunft beantragen.Formulare dafür kann man herunterladen.

Viele Grüße

Hallo,
in einem Pfändungs-u.Überweisungsbeschluß muß immer ein Drittschuldner, sprich eine dritte Person eingetragen werden.
Das sind neben Bank und Arbeitsgeber auch Lebensversicherungen, Bausparverträge oder Außenstände, die der Schuldner jemanden schuldet.
Ansonsten muß beim Gericht ein Zwangsvollstreckungsauftrag mit Abgabe Eidesstattliche Versicherung gestellt werden, in dem der Gerichtsvollzieher im Protokoll festhält, welche Werte bzw wo ggf. Drittschuldner sind zum pfänden.
Werte wie Bargeld. Auto, Laptop kann der Gerichtsvollzieher gleich mitnehmen.
Liebe Grüße

Herzlichen Dank. Ich habe das vermutet. Da ich blutiger Laie bin, wäre ich dankbar für eine Info wie (Formular/Download wo oder einfach Brief) der Gerichtsvollzieher beauftragt wird? Der Schuldner sitzt in Bayern. LG, B.