Hi !
heute erreichte mich in einem online-Newsletter folgende Botschaft:
„Formular für Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt erst 2005
Am 22.9.2004 hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt,
dass das neue Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechung
aller Kritik zum Trotz bleibt und mit der Steuererklärung 2004
abgegeben werden muss.
Am 30.9.2004 hat die Finanzministerkonferenz beschlossen,
dass das Formular zurückgezogen, überarbeitet und erst 2005
eingesetzt wird. Das Bundesfinanzministerium hat diese
Entscheidung bereits abgenickt.“
Weiss darüber irgendjemand bescheid? Bin ja im Verteiler des BMF eingetragen, aber darüber hab ich bisher noch nichts gehört.
Ich hatte ja bereits kurz nach Bekanntgabe des Formulars auch hier im Brett heftigen Widerstand gegen das Formular geleistet. Ich bin daher froh, wenn das Formular nicht so schnell kommt. Aber trotzdem die Frage: hat irgendjemand schon eine offizielle Verlautbarung zu diesem Thema bekommen?
BARUL76
Hi !
heute erreichte mich in einem online-Newsletter folgende
Botschaft:
„Formular für Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt erst 2005
Am 22.9.2004 hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt,
dass das neue Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechung
aller Kritik zum Trotz bleibt und mit der Steuererklärung
2004
abgegeben werden muss.
Am 30.9.2004 hat die Finanzministerkonferenz beschlossen,
dass das Formular zurückgezogen, überarbeitet und erst 2005
eingesetzt wird. Das Bundesfinanzministerium hat diese
Entscheidung bereits abgenickt.“
Weiss darüber irgendjemand bescheid? Bin ja im Verteiler des
BMF eingetragen, aber darüber hab ich bisher noch nichts
gehört.
Hi barul,
da hatte wohl das BMF nicht viel mitzureden.
Hier 2 offizielle Quellen
http://www2.stmf.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/p…
http://www.dstv.de/?content=homesubset.html%3Finhalt…
Grüße
Chris
Befugnisse des BMF???
Hi !
da hatte wohl das BMF nicht viel mitzureden.
aber geht die die EStDV (welche bekanntermaßen ein Bundesgesetz ist), nicht der Entscheidung der Finanzminister der Länder vor.
Nach § 84 Abs. 3c i.V.m. § 60 Abs. 4 EStDV ist trotz des Beschlusses der Finanzministerkonferenz noch immer das Formular abzugeben. So stehts nun mal im Gesetz. Der Einzige, der das aufheben kann, ist doch der BMF.? Und so lange das noch nicht erfolgt ist, darf man schon davon sprechen, dass wir das Formular nicht brauchen?
Ich bin mir einfach nicht sicher, wie in einem solchen Fall eigentlich die Rechtslage ist.
Und was anderes war mir jetzt auch noch aufgefallen. Bei meiner kurzen Suche im EStG (sowohl § 25 als auch § 51) hab ich nicht mal die Ermächtigungsvorschrift für den § 60 Abs. 4 EStDV gefunden. Ich hatte aber in meinen Ausbildungen gelernt, dass sich im Gesetz regelmäßig der Hinweis auf die DV findet ("Der BMF wird mit Zustimmung…). War dann also das Zustandekommen des § 60 Abs. 4 EstDV überhaupt legitim?
Fragen über Fragen
ich weiß: im Zweifel für den Steuerpflichtigen, aber …?
BARUL76