lebe seit 10 Jahren im Ausland, mein Mann hat sich 2007/8 von mir scheiden lassen, er wurde von Gericht verurteilt eine Unterhalsnach sowie einen Unterhalt zu Zahlen.
Er denkt aber nicht im mindesten daran dies zu tun.
Nun hat mir jemand geraten eine vollstreckbare ausfertigung mit aktenzeichen vom urteil zu beantragen. Wie muss dieses Schreiben aussehen?
Sorry, keine Ahnung, aber eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils bekommst du beim Gericht von dem du auch das Urteil hast.
Also am besten einfach dort anrufen oder anschreiben.
Eine Mail-Adresse oder Telefonnummer des Gerichts sollte über google zu finden sein, und dann eben nachfragen wie ein solcher Antrag aussehen soll.
Dein Urteil solltest du ja zur Hand haben, da steht das Aktenzeichen drauf.
Die Mitarbeiter eines Gerichts sind auch nur Menschen und beißen nicht wenn man eine Auskunft möchte.
wie alt sind die Kinder, die Unterhaltsanspruch haben.
Die Urkunde von damals muss doch ein Aktenzeichen haben, das wurde doch vom Jugendamt erstellt und Gericht erstellt.
Wo lebt Ihr Ex denn, in Deutschland, oder auch im Ausland.
Welches Gericht, oder Jugendamt hat den Unterhalt für die Kinder festgelegt, hier in Deutschland, oder wo Sie leben?
Hallo Agnes,
es geht dabei nicht um Kinder sondern um einen vom Gericht festgelegten Unterhalt den er an mich zu zahlen hat. Er lebt und arbeitet in Deutschland und ich weiterhin in seinem Land. Natuerlich hat das Scheidungsurteil eine Aktennummer.
leider ist es nicht so einfach, da meine Verhältnisse nicht so rosig sind um lange Auslandsgespräche zu führen und einen Anwalt kann ich mir leider auch nicht leisten. möchte aber das mein ex die vom Gericht festgelegte Summe endlich bezahlt.Um eine Gerichtsvollzieher einzuschalten brauche ich eben vom Gericht diese Vollstreckbare Ausfertigung mit Aktenzeichen, wie muss mein Antrag aussehen?
ich weiss nicht, ob da was bei rum kommen würde.
Wir haben hier neue Gesetze und nach diesem Gesetz bekommt eine Ehefrau (egal wie lange sie verheiratet , oder auch nur so zusammen waren) nur Unterhalt, bis kein gemeinsames Kind mehr unter drei Jahre alt ist. Danach hat die Ehefrau, oder auch anders rum, wenn der Vater die Kinder hat, keinen Unterhalt mehr.
Das Gericht ist der Meinung, dass man seinen Lebensunterhalt selber verdienen kann und muss arbeiten gehen.
Ich denke mal, dass der Staat zuviel zahlen musste, da hat man kurzerhand mal schnell die Gesetze geändert.
Ich fürchte leider, dass Sie mit Ihrem Urteil nichts anfangen können.
Tut mir leid, so ein schreiben musste ich noch nicht abschicken.
Kann mir jemand mit einem Rat geben,
lebe seit 10 Jahren im Ausland, mein Mann hat sich 2007/8 von
mir scheiden lassen, er wurde von Gericht verurteilt eine
Unterhalsnach sowie einen Unterhalt zu Zahlen.
Er denkt aber nicht im mindesten daran dies zu tun.
Nun hat mir jemand geraten eine vollstreckbare ausfertigung
mit aktenzeichen vom urteil zu beantragen. Wie muss dieses
Schreiben aussehen?
Hallo,
eventuell kannst du einen PKH ( Prozeßkostenbeihilfe ) Antrag stellen.
Ein vernünftiger Anwalt wird dir dazu raten.
Denn du selbst kannst- meines Wissens nicht den Zwangsvollstrecker- sondern nur ein Anwalt beauftragen.
das kann ein Anwalt ohne großen Aufwand beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Eventuell kannst du das auch selber machen, habe damit aber keine praktischen Erfahrungen. Daher würde ich auch mal beim Amtsgericht nachfragen.
Nur mit einem Pfändungbeschluss kannst du Geld eintreiben, wenn es in Deutschland was zu holen gibt.
Ansonsten wird es kompliziert. Dann muss ein Anwalt beim Amtsgericht einen vollstreckbaren Beschluss beantragen, dieser wird mit Hilfe des Bundesamtes der Justiz an das Land übermittelt, wo sich dein Mann aufhält. Ob und wie es dann weitergeht hängt vom Land ab, wo er sich aufhält.
Danke für deine Antwort,
mein Ex lebt in Deutschland, geschieden wurden wir in Deutschland, nur das er nicht daran denkt mir den Unterhalt zu zahlen den das Gericht per Urteil festgelegt hat.
Wenn er hier lebt und Geld verdient, dann kannst du auch ohne große Mühe pfänden. Du braucht aber eben diesen vollstreckbaren Beschluss.
Natürlich sollte auch etwas zum pfänden vorhanden sein.
Dann viel Erfolg.
Danke für deine Antwort,
mein Ex lebt in Deutschland, geschieden wurden wir in
Deutschland, nur das er nicht daran denkt mir den Unterhalt zu
zahlen den das Gericht per Urteil festgelegt hat.
Ja, eben darum geht es, eine Freundin hat beim Gericht nachgefragt und die haben geantwortet, das ich ein Schreiben an das Gericht machen soll, um eine vollstreckbare Ausfertigung mit Aktenzeichen vom Urteil zu erhalten.Meine Frage wie soll ich dies richtig formulieren.