Hallo,
ich hatte kürzlich das Problem, daß ein von mir ausgefülltes Formular angeblich nicht im zuständigen Amt angekommen ist. Dieses hat mich netterweise daran erinnert, daß ich es noch nicht abgeschickt habe, mit der Androhnung… Also habe ich das Formular nochmal ausgefüllt, nochmal abgeschickt und es kam offensichtlich wieder nicht an, das Amt hat mich erneut erinnert …
Meine Frage lautet nun ob ich wirklich jedes Formular solange abschicken muß, bis es bei der zuständigen Stelle ankommt?
Selbstverständlich habe ich spätestens beim zweiten mal besonders auf die korrekte Schreibweise der Adresse und des Aktenzeichens geachtet.
bei sogut wie allen Ämtern ist betreffende Person zur Mitwirkungspflicht verpflichtet, das heisst, jeder muss auch dafür sorgen, dass Unterlagen, Schriftstücke und sonstige Dinge fristgerecht, vollständig etc. beim betreffenden Amt eintreffen.
Allerdings ist man i.d.R. abgesichert, wenn man jede Unterlage, die ein Amt erreichen soll, als Einschreiben mit Rückschein abschickt. Das einfachste ist aber noch, persönlich vorzusprechen und die Übergabe der Unterlagen quittieren zu lassen.
Nicht eingegangene Unterlagenw erden i.d.R. immer dem Betroffenen zur Last gelegt, wenn nicht nachweisbar ist, dass sie auch eingetroffen sind.
Danke
Danke, trotz der wenig erfreulichen Aussage.
Ich habe nämlich keine Lust (in diesem Fall) über 100 km zu fahren, und dann möglicherweise den Vormittag auf dem Flur zu warten.
Danke, trotz der wenig erfreulichen Aussage.
Ich habe nämlich keine Lust (in diesem Fall) über 100 km zu
fahren, und dann möglicherweise den Vormittag auf dem Flur zu
warten.
Dann wie gesagt, Einschreiben m.R. ist immer das Beste…dann bist Du nämlich schuldlos.
Zusatzfrage
Hallo nochmal,
mir ist gerade eingefallen, das meine FAXe immer ordentlich angekommen sind. Genügt es also, wenn ich das Formular einfach durchfaxe (evtl. mit dem Verweis darauf, daß das Original auf dem Postweg verschollen ist)?
Lies Dir bitte in das Schreiben durch, es sollte eine Rechtsmittelhilfebelehrung haben, in dem auch angegeben ist, wo Du Dich melden mußt, bzw. Deine Angaben machen mußt. Im Regelfall kann mann solche Angaben auch in J E D E R ögffentlichen Behörde machen/abgeben sich bestätigen lassen und dort darumn bitten, dasss es an die richtige Stelle weitergeschickt wird. Eingangsdatium ist in der regel das Abgabedatum in der „Fremdbehörde“. Falls termin versäumt, besteht Möglichkeit der „Versetzung in den alten Stand“, wenn man die Verspätung nicht zu vertreten hat oder diese nicht zu klären ist.
Ciao R.
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ich weiss soviel, dass Formulare zum Irgendwas-Beantragen und alle anderen unterschriftspflichtigen Unterlagen im Original vorliegen müssen. Keine Ahnung, was für ein Formular hier im Spiel ist.
Fehler!!!
Hallo Rudi,
ich habe in paar Fehler gefunden. Bitte lass dich berichtigen.
Lies Dir bitte in das Schreiben durch, es sollte eine
Rechtsmittelhilfebelehrung haben,
Dies gilt bei allen „Bescheiden“ und sog. Verwaltungsakten. Bei einem Anschreiben zur Vorbereitung eines Bescheides ist keine Rechtsmittelbelehrung vorhanden.
Im
Regelfall kann mann solche Angaben auch in J E D E R
ögffentlichen Behörde machen/abgeben
FALSCH! Ein Rechtsmittel ist immer bei der Behörde einzulegen, die in der Rechtsmittelbelehrung angegeben ist. Bei einem Bußgeldbescheid z.B. nützt es nichts, den Einspruch beim Finanzamt abzugeben. (Nicht lachen, das ist mir in meiner Tätigkeit schon untergekommen.)
sich bestätigen lassen
und dort darumn bitten, dasss es an die richtige Stelle
weitergeschickt wird. Eingangsdatium ist in der regel das
Abgabedatum in der „Fremdbehörde“.
Falls termin versäumt,
besteht Möglichkeit der „Versetzung in den alten Stand“,
Du meinst wahrscheinlich „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“.
Hier gilt eine sehr kurze Frist (eine Woche nach Wegfall des Hindernisses)
Ich denke, das sollte im Normalfall genügen, sollte das Formular wirklich im Original vorliegen müssen, wäre der Sachbearbeiter somit zumindest in der Pflicht, sich wieder bei dir zu melden, um das Original einzufordern. Zur Einhaltung einer Widerspruchsfrist o.ä. genügt i.d.R. (zumindest erstmal) auch ein Fax. Also nach dem Fax telefonischen Kontakt suchen.
Meines Erachtens (bin auch Beamtin) wird kein Sachbearbeiter behaupten, das Schreiben ist nicht angekommen, wenn’s doch da ist! Bist du wirklich sicher, die richtige Adresse draufgeschrieben zu haben? Selbst Schreiben, die bei völlig falschen Behörden eingehen, landen als Irrläufer deklariert meist doch noch am Bestimmungsort!
Ich denke daher, das ist der absolute Einzelfall und wird dir nicht unbedingt wieder passieren, von daher ist das Einschreiben mit Rückschein eher überflüssig!
Gruß
Jeanny
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Warum schreibst du Anträge nicht per Einschreiben und
Rückschein, zumal es nicht das erste mal passiert ist, dass
der Antrag nicht angekommen ist?
Weil ich bisher immer dachte, daß die Deutsche Post Worldnet (so heißt die Firma jetzt doch?) ein recht zuverlässiges (wenn auch nich das schnellste) Unternehmen ist.