Hallo zusammen,
bin ganz neu hier im Forum und kann gleich Hilfe gebrauchen.
Also ich habe zum 30.11. meinen Job gekündigt weil ich mich selbstständig mache.
War vor kurzem beim Arbeitsamt und habe mich arbeitssuchend gemeldet. (Was ich ja muss!)
Jetzt haben die mir einen Termin zu einem Vermittlungsgespräch gegeben.
Dass passt mir ganz gut weil dann kann ich mit der Dame über den Gründerzuschuss reden.
Meine Frage ist aber folgende:
Die haben mir ein Formular „Vorbereitung Vermittlungsgespräch“ mitgegeben.
Muss ich dass jetzt komplett ausfüllen?
Ich meine ich mach mich sicher selbstständig und in dem Formular wird ja alles mögliche gefragt: Wo man arbeiten will, welche Qualifikationen man hat. Ausserdem soll man seine kompletten Bewerbungsunterlagen und Arbeitszeugnisse beilegen.
Muss ich dass machen oder kann ich das Formular auch unausgefüllt abgeben?
Bin für jede Antwort dankbar.
Gruß
Barkeeper
Nachfrage
Hi,
so ganz kapiere ich Deine Frage nicht. Du hast zum 30.11. gekündigt weil Du Dich selbständig machen willst, richtig?
Das Vermittlungsgespräch dient aber ja der Hilfe und Suche nach einem neuen Job, den Du aber ja gar nicht willst, auch richtig?
Warum rufst Du dann dort nicht einfach an und sagst denen dass Du gerne ein Gespräch über Deine Existenzgründung führen würdest und nicht ein Vermittlungsgespräch? Dann kann sich der jeweilige Mitarbeiter auch entsprechend vorbereiten.
Bye
Rolf
Hallo,
ich habe keine Ahnung vom rechtlichen Hintergrund, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Existenzgründerzuschuss bewilligt wird, wenn man vorher genau für die Selbständigkeit selber gekündigt hat… aber was ich eigentlich sagen wollte:
Bei mir war es so, dass der Existenzgründungszuschuss über die gleiche Sachbearbeiterin lief, die auch vorher die „Vermittlungsberatung“ gemacht hat. Insofern wärest du ja direkt an der richtigen Adresse.
Und für den Antrag auf Existenzgründungszuschuss sind ja bestimmte Angaben notwendig. U.a. gehören dazu auch die, die in dem Formular „Vorbereitung Vermittlungsgespräch“ abgefragt werden. Es ist insofern also etwas, dass du sowieso irgendwann ausfüllen musst.
Gruß´und viel Erfolg in der selbständigkeit,
Shannon
Servus,
das kommt jetzt drauf an: Willst Du den Gründungszuschuss haben? Dann musst Du auch die Bedingungen dafür erfüllen, u.a. einen Anspruch auf Leistungen von der Bundesagentur haben.
Wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, hast Du keinen Anspruch auf Leistungen. Dann kannst Du in Ruhe gründen, aber halt ohne Zuschuss.
Schöne Grüße
MM
Hallo zusammen,
erstmal danke für die Antworten.
Mir wurde gesagt dass ich in dem Vermittlungsgespräch über meinen Gründungszuschuss sprechen kann.
Hab mir die ganzen Formulare die mir die Dame vom Arbeitsamt gegeben hat erst zu Hause angesehen und dann gemerkt dass die komplette Bewerbungsunterlagen wollen.
zu dem anderen Beitrag:
Ja man kann auch durch Eigenkündigung einen Gründungszuschuss beantragen. Man muss nur einen Tag arbeitslos sein. (nach der üblichen 3 monatigen Sperrfrist bei Eigenkündigung)
Gruß
Barkeeper
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