Hallo,
ich habe mal eine Frage zu dem Formular Wechsel der Steuerklasse zum Abschnitt C.
Es ist die Frage nach dem Bruttoarbeitslohn.
Nun stelle ich mir zwei Fragen:
Was ist gemeint?
a) Bruttoarbeitslohn pro Jahr oder pro Monat?
b) steuerpflichtiges Brutto oder Gesamtes Brutto?
Würde mich über ein paar Antworten freuen.
Gruß
Daniel
Guten Tag
Vielen Dank für die Anfrage.
Ich nehme mal an, dass das Steuerdomizil Deutschland ist.
Da ich in der CH Schweiz tätig bin kann ich hier leider keine verbindliche Aussage machen.
Ich würde bei dem Steueramt auf der Gemeinde nachfragen.
Beste Grüsse und einen erfolgreichen Tag!
JPF
Bruttoarbeitslohn pro Jahr ist anzugeben. Das ergibt sich eigentlich auch aus dem wortlaut der Überschrift in Abschnitt C.
Gruß
Wolfgang
Servus,
in D befassen sich die kommunalen Steuerämter nicht mit der Einkommensteuer und dem Lohnsteuerabzug, sondern zuvörderst mit der Gewerbesteuer, aber auch solchen Spezialitäten wie Hundesteuer, Vergnügungsteuer, Feuerwehrabgabe und Schankerlaubnissteuer.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nur noch eine Frage zum Schluss.
Steuerpflichtiges Brutto
oder
Gesamtes Brutto
???
Servus,
Steuerbrutto - steuerfreie Bezüge haben bloß selten einen Einfluss auf die ESt, wenn sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen; so genau wird bei dem Antrag aber nicht gerechnet.
Schöne grüße
MM