Ich war ein halbes Jahr freiberuflich tätig, habe eine Steuernr, und Umsatz unter 17500€ (1500,00€ um genau zu sein)gemacht und bin anschließend in ein Angestelltenverhältnis gewechselt.
Reicht es, wenn ich eine normale Steuererklärung mit Anlage S ohne EÜR mache oder was brauche ich für Formulare?
Was muss ich beachten?
Hallo,
ich würde es probieren aufgrund des geringen Betrages.
Kann allerdings sein, daß das Finanzamt auf den korrekten Formularen besteht!
Gruss Hermann
Hallo,
EÜR solltest du auch machen, weil du ja sicher auch Ausgaben hattest durch deine freiberufliche Tätigkeit, die kannst du dann absetzen.
Viel Spaß bei der Steuererklärung, sufz!
LG
Natascha
Sie brauchen Anlage S und die EÜR oder eine Aufstellung in Excel der Einnahmen und Ausgaben zur Ermittlung Gewinn. Und die N für die Angestellteneinkünfte.