Hi,
danke!
Zum Verständnis:
(2) Vom Einkommen sind abzusetzen -> Satz 1
1., 2. 3. -> nennt man dann Abs. 2 Satz 1 Nr…
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. -> das ist dann Satz 2 ?
TM