wer kennt sich aus mit den juristischen Formulierungen Satz, Absatz etc. Irgendwie blicke ich diese „Gesetzesbezeichnungen“ nicht und das was ich fand, habe ich nicht wirklich kapiert. Gibt es eine Seite, wo das beschrieben ist?
Ich verstehe folgende Formulierungen nicht.
Die betreffenden unklaren Formulierungen habe ich fett markiert:
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht , wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
Zu 1.) Also mit Satz 1 Nr. 3-5 ist wohl Absatz 2 Satz 1 Nr. 3-5 gemeint? Müsste es dann nicht heißen Absatz 2 Satz 1 Nr. 3-5 ?
Ich dachte immer diese (1) (2) werden Absatz genannt.
Zu 2.) welcher Satz 2 ist hier eigentlich gemeint? Woraus lässt sich das ersehen?
M.E. ist das Abs. 2 S. 2 - ohne Nr. 8. Ganz sicher wäre ich mir aber nur, wenn ich den Paragraf inhaltlich verstünde.
Zu 1.) Also mit Satz 1 Nr. 3-5 ist wohl Absatz 2 Satz 1 Nr.
3-5 gemeint? Müsste es dann nicht heißen Absatz 2 Satz 1 Nr.
3-5 ?
Nein. Wie du offenbar selbst siehst, muss auch der § nicht dabei stehen. Und warum nicht? Weil es derselbe ist. So ist es auch mit den Absätzen. Wenn eine Stelle in einem Absatz auf eine andere Stelle im selben Absatz verweist, bedarf es keiner Nennung des Absatzes.
Zu 2.) welcher Satz 2 ist hier eigentlich gemeint? Woraus
lässt sich das ersehen?
Es gibt ja in dem Absatz nur drei Sätze. Gemeint ist der zweite.
An der angegebenen Stelle ist das sehr undeutlich gegliedert, ich empfehle beispielsweise das Angebot des Bundesministeriums für Justiz und der Juris GmbH.
Hier der Link zum entsprechenden Paragraph, die Gliederung ist dort selbsterklärend:
M.E. ist das Abs. 2 S. 2 - ohne Nr. 8. Ganz sicher wäre ich
mir aber nur, wenn ich den Paragraf inhaltlich verstünde.
Hmm, dass du bei dem § inhaltlich auch Schwierigkeiten hast, wundert mich jetzt, beruhigt mich aber auch
Aber was Satz 2 ist, blicke ich immer noch nicht
Nein. Wie du offenbar selbst siehst, muss auch der § nicht
dabei stehen. Und warum nicht? Weil es derselbe ist. So ist es
auch mit den Absätzen. Wenn eine Stelle in einem Absatz auf
eine andere Stelle im selben Absatz verweist, bedarf es keiner
Nennung des Absatzes.
Super, danke! Da hat es jetzt *Klick* gemacht.
Sind die Absätze nun die, die in Klammer stehen?
Also (1) ist Absatz 1, und (2) Absatz 2?
Und wie nennt man die Nummerierung?
Zu 2.) welcher Satz 2 ist hier eigentlich gemeint? Woraus
lässt sich das ersehen?
Es gibt ja in dem Absatz nur drei Sätze.
Ist mir ja echt peinlich, aber welches sind diese 3 Sätze?
(2) Vom Einkommen sind abzusetzen -> Satz 1
1., 2. 3. -> nennt man dann Abs. 2 Satz 1 Nr…
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. -> das ist dann Satz 2 ?
Hmm, dass du bei dem § inhaltlich auch Schwierigkeiten hast,
wundert mich jetzt, beruhigt mich aber auch
Schwierigkeiten würde ich nicht sagen, aber ich weiß einfach nicht, worum es geht. Falls es dich jedoch beruhigt: Ja, es gibt auch Paragrafen, die ich schwierig finde. Ich bin doch kein Jura-Gott!
Aber was Satz 2 ist, blicke ich immer noch nicht
Mach es dir nicht zu kompliziert! Es ist wie in der deutschen Sprache sonst auch: Irgendwo ist ein Punkt. Und hinter dem Punkt beginnt der nächste Satz. In diesem Fall steht der Punkt hinter dem Wort „Betrag“ (in Nr. 8). Alle Nummern gehören noch zum ersten Satz, die einzelnen Punkte werden durch Kommata getrennt. Also lautet der zweite Satz:
„Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen.“
Sind die Absätze nun die, die in Klammer stehen?
Ja.
Also (1) ist Absatz 1, und (2) Absatz 2?
Und wie nennt man die Nummerierung?
Das sind Nummern. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II (und so weiter).
Ist mir ja echt peinlich, aber welches sind diese 3 Sätze?
Der erste Satz beginnt mit den Worten „Vom Einkommen sind abzusetzen“. Dann die Nummerierung. In Nr. 8 steht der erste Punkt. Danach beginnt der zweite Satz. Hinter dem Wort „abzusetzen“ steht wieder ein Punkt, danach beginnt der dritte Satz.
(2) Vom Einkommen sind abzusetzen -> Satz 1
1., 2. 3. -> nennt man dann Abs. 2 Satz 1 Nr…
Nein, nicht ganz, denn die Nummern gehören alle zum ersten Satz. Darum: Abs. 2 S. 1 Nr. 1.
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind,
ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag
von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. -> das ist dann
Satz 2 ?